In Artikel 1 erhält die bisherige Ziffer 29 die Ziffer 30 und es wird folgende Ziffer 29 eingefügt:
„29. In § 51 Abs. 5a wird die Zahl „140“ durch die Zahl „280“ ersetzt.“
Begründung
Laut dem 11. Umweltkontrollbericht erreichen derzeit nur 39,5% der österreichischen Fließgewässer den von der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geforderten „guten ökologischen Zustand“. Zur Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer stellte der Bund über das Umweltförderungsgesetz zwischen 2007-2015 insgesamt 140 Mio. Euro an Fördermittel bereit. Um die Umweltziele der WRRL bis zum Jahr 2027 auch nur ansatzweise zu erreichen, müssen die Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen von Gemeinden und Wettbewerbsteilnehmer mindestens auf diesem Niveau gehalten werden.
Das Umweltbundesamt empfiehlt in diesem Zusammenhang in Richtung Bundesregierung im 11. Umweltkontrollbericht, dass „Maßnahmen zur Sanierung und Verbesserung der hydromorphologischen Situation der Gewässer und zur weiteren Reduktion der Stoffeinträge in die Oberflächengewässer […] weiterhin finanziell sichergestellt werden“ sollten.
Mit der vorliegenden Regierungsvorlage sollen allerdings keine neuen Förderbudgets bereitgestellt, sondern lediglich ein Rechtsrahmen geschaffen werden, um die übrig gebliebenen Mittel idHv weniger als 4 Millionen Euro bis ins Jahr 2017 restlos auszuschöpfen. Von einer langfristigen und ausreichenden Finanzierung für gewässerökologische Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie kann somit keine Rede sein.
Dieser Antrag zielt darauf ab, die Finanzierung für gewässerökologische Maßnahmen bis zum Ende der zweiten Planungsperiode im Jahr 2021 sicherzustellen. Durch eine Verdopplung der bisher vorgesehen maximalen Fördermittel und eine Verlängerung des Zusagezeitraums bis 2021 können durch die vorgeschlagene Änderung in den nächsten fünf Jahren etwas mehr als 140 Millionen Euro an Fördermitteln bereitgestellt werden.
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Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.
21.42
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Feichtinger hat freundlicherweise unsere Haltung schon angekündigt. Wir haben im Vorfeld über das Thema diskutiert. Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht angesichts der Frage, die ja auch im Hohen Haus öfters vorkommt: Glas halb voll, Glas halb leer?
Die Beurteilung war jedenfalls: Es ist nicht bedeutend, ob über der Hälfte – voll – oder darunter – leer. Wir werden dem Gesetzentwurf aber heute nicht zustimmen, und das möchte ich inhaltlich gut begründen, denn ich habe das Gefühl, die Begründungen der anderen Fraktionen, die nicht zustimmen, nicht so gut verstanden zu haben – sage ich einmal.
Was ist im Allgemeinen zum Thema Umweltförderung im Inland zu sagen? – Auf der einen Seite ist spannenderweise die Stellungnahme des Finanzministeriums in der Begutachtung interessant und lesenswert gewesen, weil dort die Effektivität der Förde-
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