Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 32

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

 


9.38.29

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir bringen wieder einige Änderungen im Bereich der Pensionen auf den Weg, die den Menschen unmittelbar zugutekommen. Ich beginne auch gleich beim Hunderter für die Pensionistinnen und Pensionisten, der die Kaufkraft der Pensionisten aufrechterhalten wird. Es ist die Einmalzahlung von 100 €, die zur Aus­zahlung kommen wird und Personen gebühren soll, die im Dezember 2016 Anspruch auf eine Pension haben werden. Sie wird zusammen mit der Dezemberpension aus­bezahlt, und Folgendes ist ganz wichtig: Sie ist steuerfrei. Das heißt, den Hunderter bekommen sie wirklich brutto für netto.

Werner Neubauer, ich habe dir wirklich aufmerksam zugehört und mir schnell Zahlen herausgesucht: 2001 war beispielsweise die Sozialdemokratie in keiner Regierung, da waren andere in der Regierung (Abg. Neubauer: Wir haben 2016! Das wird Ihnen aufgefallen sein!) – das ist nur ein Beispiel! –, damals hat es eine Inflation von 2,7 Prozent, eine Pensionserhöhung von nur 0,8 Prozent und keine Einmalzahlungen gegeben. Wer also sozialer ist, das sieht man wirklich an den Maßnahmen, die wir Regierungsparteien hier setzen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Meine Damen und Herren, es wird Ihnen aber auch ein weiterer Meilenstein mit dieser Regierungsvorlage dargebracht: Es ist die Anhebung des Ausgleichzulagenrichtsatzes für Pensionsberechtigte aus eigener Pensionsversicherung mit mindestens 30 Bei­tragsjahren. Es haben bereits einige Vorredner gesagt: Da wird die Mindestpension auf 1 000 € angehoben. (Abg. Neubauer: Das ist längst fällig geworden!) Weiters kommt es auch zur Schaffung eines Rechtsanspruchs aus beruflicher Rehabilitation. Diese Pflichtleistung bei bestehender oder drohender Invalidität beziehungsweise Berufs­unfähigkeit soll den Betroffenen auch den Weg zurück zur Erwerbsarbeit ermöglichen. Der Grundsatz Rehabilitation vor Pension ist ein zentraler Ansatz zur Steigerung des faktischen Pensionsantrittsalters.

Man könnte hier noch stundenlang Beispiele bringen, wie gut und sozial die Regierung mit ihren Gesetzesvorschlägen gehandelt hat (Abg. Neubauer: Das glaube ich nicht!), und Sie sehen, meine Damen und Herren, das sind alles sehr gute Neuerungen, und ich möchte dem Sozialminister recht herzlich dafür danken. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Und dem österreichischen Steuerzahler! Der zahlt das, nicht der Minister! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

9.40


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Ing. Dietrich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


9.40.29

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Kollege Wöginger, es ehrt dich wirklich, wenn du sagst, Kinder zu bekommen darf kein Nachteil in der Gesellschaft sein. Schon gar nicht darf es ein Nachteil sein, wenn man Kinder erzieht und später in Pension geht; und da wundert es mich wirklich, dass die ÖVP unseren Antrag, nämlich dass Kindererziehungszeiten bis zum 4. Lebensjahr angerechnet werden – egal, ob sich das mit dem zweiten Kind überschneidet, egal, ob man Zwillinge hat –, nicht endlich aufgreift und unterstützt. (Zwischenruf der Abg. Tamandl.) Das wäre eine Maßnahme, Familien zu stärken, Frauen zu animieren, Kinder zu haben, ohne dass sie dann am Ende des Tages in der Armutsfalle landen. (Beifall beim


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