Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 129

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werden, dass sie mehr Geld bekommen, als sie brauchen würden, und sicher nicht aus dem Titel. (Beifall bei den Grünen.)

14.15

14.15.33

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 28: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2017 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 1997, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Finanzaus­gleichsgesetz 2005 und weitere Gesetze geändert werden und das Bedarfszuwei­sungs­gesetz aufgehoben wird, in 1332 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Ing. Mag. Groiß, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Ing. Mag. Groiß, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 29: Antrag des Finanz­ausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der Regelungen zu Haftungsober­grenzen vereinheitlicht werden, in 1364 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 30: Entwurf betreffend Abgabenänderungsgesetz 2016 in 1352 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Ing. Mag. Groiß, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs hinsichtlich Artikel 15 vor.

 


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