Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 132

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage 1335 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Im Artikel 2 lautet § 2 Z 6 lit. a und lit. b wie folgt:

‚a) Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staats­sekretäre; im Inland betrifft dies insbesondere den Bundespräsidenten, den Bundes­kanzler und die Mitglieder der Bundesregierung sowie die Landeshauptmänner und deren Stellvertreter;

b) Parlamentsabgeordnete; im Inland betrifft dies insbesondere die Abgeordneten des Nationalrates und des Bundesrates;‘

2. Im Artikel 2 lautet § 42 Abs. 1 wie folgt:

‚§ 42. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 26. Juni 2017 in Kraft.‘

3. Im Artikel 2 wird im § 42 der Absatz 2 gestrichen; Absatz 3 wird zu Absatz 2.

4. Im Artikel 2 wird im § 46 der Absatz 1 gestrichen, die Absätze 2 bis 5 werden zu den Absätzen 1 bis 4.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.25

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1335 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terroris­musfinanzierung im Finanzmarkt (Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG) erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwe­sengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstän­digenvorsorgegesetz, das Börsegesetz 1989, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das Bundeskriminalamt-Gesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Glücksspielgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kontenregister- und Konten­einschaugesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwick­lungsgesetz, das Sparkassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Verbraucherzahlungskontogesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden (1391 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

 


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