Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 141

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nungshofes schon. Das ist eine spannende Position, der ich aber – ganz ehrlich – gar nichts abgewinnen kann.

Wobei wir uns schon geeinigt haben, das ist bei der Frage der Landtags­abgeord­neten – aber das auch mit einem relativ einfachen Vergleich: In Deutschland sind sie in der bestehenden Gesetzgebung und auch in der künftigen Umsetzung nicht drinnen. Und ich sage ganz ehrlich: Ein Landtagsabgeordneter in Deutschland hat drei, vier, fünf Mal so viel gesetzgeberische Kompetenz wie ein Landtagsabgeordneter in Öster­reich. Das wäre dann schon ein bisschen unverhältnismäßig. Deswegen haben wir uns natürlich auch angeschaut, wie die Umsetzung in anderen europäischen Ländern ist.

Ich würde ja den Kritikern recht geben, wenn in der Richtlinie stehen würde: Parla­mentsabgeordnete und andere gesetzgebende Organe. Es steht aber „oder“ drinnen und nicht „und“. Also man muss die Richtlinie schon genau lesen und sich natürlich auch anschauen, wie das in anderen Ländern umgesetzt wird.

Ich glaube, wir sind in vielen Bereichen weit strenger als Deutschland, aber nicht in allen. Insofern ist das jetzt ein ausgewogenes Paket, und es ist richtig, das hier so zu beschließen.

Abschließend noch einmal: Wenn es darum geht, gegen Korruption, gegen politische, gegen wirtschaftliche Korruption vorzugehen, wenn es darum geht, gegen Verbrechen vorzugehen, ob das jetzt mafiöse oder terroristische Verbrechen sind, wenn es darum geht, gegen Steuerhinterziehung vorzugehen, werden Sie immer Sozialdemokraten an vorderster Front haben. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte. (Abg. Rädler: Da hast …, Krainer!)

 


14.40.38

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundes­minister! Der Kampf gegen die Geldwäsche ist ein richtiger und ein ehrenwerter, daher unterstützen wir von den NEOS ihn natürlich. Wir hatten ursprünglich auch geplant, der Umsetzung dieser EU-Geldwäscherichtlinie zuzustimmen. Dann flattert überraschend ein Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP herein, worin auf einmal die Land­tagsab­geordneten als politisch exponierte Personen im Rahmen von Geldwäsche heraus­genommen werden, und sie behaupten hier auch noch allen Ernstes, das wäre von der EU-Richtlinie nicht umfasst.

Ja, dann lese ich Ihnen das zur Erinnerung noch einmal vor: „[…] Politisch exponierte Personen“ sind auch „Parlamentsabgeordnete oder Mitglieder vergleichbarer Gesetz­gebungsorgane […]“.

Das ist völlig klar und eindeutig, außer Sie wollen uns hier erklären, dass Landtage keine gesetzgebenden Organe sind. (Abg. Kogler: Genau!) Das können Sie ja nicht allen Ernstes behaupten.

Welche Folgen es hat, wenn die FPÖ auf einmal Mitglied in den Landesregierungen ist, sehen wir auch, denn von der FPÖ ist ebenfalls ein Abänderungsantrag gekommen – die gehen sogar noch weiter. Die wollen nicht nur die Landtagsabgeordneten heraus­nehmen, sondern auch noch die Landesräte. Das ist die Konsequenz, wenn auf einmal die FPÖ in der Regierungsverantwortung ist – nach dem Motto: Geldwäsche soll alle anderen betreffen, aber nur nicht die eigenen Funktionäre! (Ruf bei der FPÖ: Jetzt aber!)

Es ist zutiefst beschämend, was Sie mit diesen Abänderungsanträgen hier machen. Das Einzige, was wir damit beweisen, ist, dass Ihnen die Geldwäsche in Wirklichkeit


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