Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 142

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wurscht ist, solange sie nur die anderen betrifft, und dass sie an der Leine der Landes­parteichefs hängen. Das ist das Einzige, das Sie hier beweisen. All diejenigen Abge­ordneten, die für diese Abänderungsanträge stimmen, sollten sich zutiefst schämen. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Rädler: Du ned?)

14.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte. (Abg. Rädler – in Richtung des Abg. Hable –: Wegen Ihnen werden wir uns nicht schämen!)

 


14.42.37

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie ist natürlich eine wichtige Sache, um Geldwäsche hintanzuhalten und Terrorismus zu bekämpfen. Man muss auch dazu­sagen, dass da auch die Verordnung der Datenerfassung bei Geldüberweisungen enthalten ist, die ebenfalls bis Mitte 2017 umzusetzen ist. Darin findet sich die Auflage, dass Banken diese Detailangaben bis zu fünf Jahre aufbewahren müssen.

Es ist so, dass es in den Strukturen doch einige Klarstellungen gibt und dass hier Verbesserungen stattfinden. Die Sorgfaltspflicht wird neu definiert, genauso wird die Onlineidentifizierung für die an Überweisungen beteiligten Personen eingeführt.

Weil sich die Diskussion auch darum dreht: Politisch Verantwortliche sind in diesem Gesetz umfasst. Ich möchte dazu sagen, dass es unter Umständen den einen oder anderen bereits heute schon getroffen hat, weil die Banken sehr genau gewisse Sachen ausgelegt haben – da ist nämlich Parlamentarier drinnen gestanden –, und dann hat die eine oder die andere Bank, die sehr genau gearbeitet hat, bereits diese Maßnahme gesetzt.

Es geht jetzt nur darum, dass das im Endeffekt genauer definiert wird. Ich sage dazu, dass im Gesetz steht: Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates, der Regierung, von Führungsgremien politischer Parteien, aller Gerichtshöfe, Rechnungshöfe, Noten­banken sowie des Militärs und deren Ehepartner, Kinder und Eltern.

Wir haben in den letzten Jahren natürlich auch gelernt, dass das Geld über Ehepartner oder in irgendeiner Form irgendwo hingekommen ist, und es werden Drittländer defi­niert, die hier besonders betroffen sein könnten. Es werden die Befugnisse der FMA gestärkt und die Strafen für solche Vergehen auch dementsprechend erhöht.

Zielrichtung ist es, die Geldwäscheversuche besser und schneller zu orten, und das ist mit der Meldepflicht der Banken und Versicherungen an die Geldwäschestelle auch gewährleistet, und die Transaktionen müssen unterlassen werden. Ich persönlich glaube, es ist ein weiterer Schritt, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hintan­zuhalten beziehungsweise überhaupt nicht durchführen zu lassen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort. – Bitte.

 


14.45.11

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber in Zukunft PEPs – nein schon bisher PEPs, aber jetzt besonders PEPs! An der Stelle einmal ein Danke an all jene Personen, die zu einer Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie geführt haben, ob sie Bokassa, Marcos oder Gaddafi heißen – das war für die blaue Fraktion, denn da gab es einmal eine enge Freundschaft eines verstorbenen Landeshauptmannes mit einem Sohn Gad-


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