Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 161

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte es noch einmal sagen: Danke für das konstruktive Miteinander und für alle – ich sage es jetzt einmal in lustiger Form – Tatbeiträge, die Sie für die neue Kronzeugenregelung geleistet haben. Wir haben – und da möchte ich sagen: Danke, Herr Minister! – einen ganz wesentlichen Punkt des Regierungsprogramms bestens erledigt.

Ich verweise noch einmal auf die Einstimmigkeit und ersuche auch die Medien um positive Berichterstattung in dieser Hinsicht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.38


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


15.39.03

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Steinacker, die Artikel-15a-Verein­barung ist notwendig, aber wir stimmen ihr trotzdem nicht zu, weil wir meinen, dass sie nur deshalb notwendig ist, weil man das Problem einfach nicht erkennt, erkennen will oder einfach nicht angeht, weil dieses Problem … (Abg. Jarolim: Wer hat das nicht erkannt?) – Sie anscheinend, Kollege Jarolim. Sie erkennen viele Probleme nicht. Und das ist auch ein Problem, das Sie nicht erkennen. (Beifall und Bravoruf bei der FPÖ. – Abg. Walter Rosenkranz: Genau! Das muss einmal gesagt werden! – Abg. Jarolim – in Richtung FPÖ –: Da bin ich, Herr Rosenkranz, anderer Meinung!)

Aber nichtsdestotrotz ist dieses Problem schon so lange bekannt, wie der Herr Bun­desminister im Amt ist. Da werden Sie mir recht geben: So lange ist das Problem schon bekannt. Und das Problem wird von Jahr zu Jahr immer ärger, nämlich finanziell ärger. Der Rechnungshofbericht ist aus dem Jahr 2012, und es wird ja nicht besser, sondern es wird schlechter und es wird teurer. Wenn man dieses Problem nicht angeht oder nicht lösen kann, dann ist das ein Desaster. Wenn man heute für Häftlinge Privattarife bezahlt, dann verursacht das natürlich ein Riesenloch im Justizbudget.

Was jetzt die Frage betrifft, sich das quasi von den Ländern zurückzuholen: Betroffen sind davon Wien – hier gibt es sehr viele Justizanstalten –, Niederösterreich, die Steiermark und Oberösterreich. Damit wären auch schon die Länder aufgezählt, die betroffen wären, wenn man – was dringend notwendig wäre und schon vor Jahren dringend notwendig gewesen wäre – die Insassen endlich in das Gebietskranken­kassensystem überführen würde.

Man darf ja nicht vergessen: Im Jahr 2015 lagen die Gesundheitsausgaben für Insas­sen von Justizanstalten bei 80 Millionen €. Wenn man jetzt davon ausgeht, dass man da übermäßig bezahlt hat – die Leistungen sollen ja gleichbleiben, nur bezahlt hat man übermäßig –, so hätte man sich, wenn man diese Insassen schon 2015 im Gebiets­krankenkassensystem gehabt hätte – so wie sonstige Bürger und Bürgerinnen –, um das einmal Daumen mal Pi zu schätzen, sicher 50 Millionen € ersparen können. Und das ist Geld, das der Justiz fehlen muss – und es fehlt auch.

Ich kann Ihnen nur anhand eines Auszugs aus einer Justizanstalt sagen: Da gab es vom 1. Jänner 2016 bis heute 860 medizinische Behandlungen in öffentlichen Kran­ken­häusern, 150 Rettungstransporte, 290 stationäre Aufnahmen in öffentliche Spitäler. Das kostet, das kostet, das ist ein Fass ohne Boden – und das kann man sich so nicht leisten!

Und noch einmal: Da geht es jetzt nicht um Leistungen, beziehungsweise es geht nur sekundär um Leistungen. Primär geht es darum, dass man einen Tarif zahlt, den die Gebietskrankenkassen nicht zahlen. Das ist einfach nicht einzusehen. Es ist eine Frage des Verhandlungsgeschicks des Bundesministers, das endlich auf Schiene zu bringen – was er ja auch will. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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