Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 162

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Der Herr Bundesminister will vieles – aber vom Wollen, Herr Bundesminister, hat der Steuerzahler halt nicht viel. Wichtiger als das Wollen wäre das Umsetzen, das längst überfällige Umsetzen.

Und ja, Herr Bundesminister, das müssen Sie sich schon gefallen lassen, das schreibt auch am 26. August 2016 der „Standard“ – nicht „Heute“, sondern der „Standard“ –: Er zeigt auf, dass diese Kosten dreimal so hoch sind. Im Durchschnitt betrugen die Aus­gaben pro Häftling im Jahr 2009 – jetzt schreiben wir 2016, und es wird ja alles teurer –, schon damals, 8 418 € und waren damit rund dreimal so hoch wie die laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf in Österreich, also dreimal so hoch wie für einen normalen, arbeitenden österreichischen Bürger!

Also das, mein Lieber, müsste man sofort angehen, lieber Herr Bundesminister! Das kann man nicht mehr auf die lange Bank schieben. Dieses Geld fehlt Ihnen, muss Ihnen auch fehlen. Man muss daher schauen, dass man das hinkriegt, schnellst­möglich. Das ist überfällig, und man hätte es schon beim Amtsantritt angehen sollen, denn das ist wirklich ein Budget, das der Justiz absolut fehlt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.43


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


15.43.59

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Kollege Lausch, Sie sind von einem derartigen Pessimismus beseelt, das ist sensationell.

Ich bin jetzt doch schon eine Zeit lang hier im Haus, habe einige Justizminister erlebt und kenne wenige, die sich gerade in diesem Punkt – und er hat Sie ja auch mehrfach eingeladen, um das mit Ihnen zu diskutieren; insofern finde ich Ihre Aussagen auch nicht in Ordnung – so sehr dafür eingesetzt haben, dass wir diese ASVG-Lösung oder eine andere Lösung bekommen, wie Minister Brandstetter. Das muss man hier einmal sagen. Eigentlich hätte ich mir erwartet, dass Sie das lobend herausstreichen und nicht hier aus einer Ausgabe des „Standard“ aus dem Jahr 2014 Zahlen aus dem Jahr 2010 zitieren. (Abg. Lausch: Plus 2016!) Also bitte ein bisschen mehr Seriosität! (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.) – Danke.

Meine Damen und Herren! Im Grunde genommen ist heute schon das meiste gesagt worden. Ich kann leider nicht so wie die Kollegin Steinacker mit einer Darstellung aus einem Kriminalfilm beginnen. Aber es ist natürlich richtig, die Kronzeugenregelung ist ein ganz wesentlicher Bestandteil, insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht, wo es ein­fach wahnsinnig schwierig ist, hinter Systeme zu kommen. Daher haben wir ja, aus­gehend von der kartellrechtlichen Kronzeugenregelung, wo es gelungen ist, doch in einigen sehr namhaften und spektakulären Fällen Licht ins Dunkel zu bringen, diese Regelung schon vor einiger Zeit auch in das Strafrecht herübergeholt.

Die erste Befristung ist nun abgelaufen. Und die Regelung ist nun dahin gehend verändert worden, dass wir nunmehr einen Rechtsanspruch des Betroffenen schaffen, sodass er weiß, dass er, wenn er eine Kronzeugenerklärung abgibt, also als Zeuge dient, dann auch tatsächlich diesen Anspruch – wenn der Staatsanwaltschaft vielleicht meint, er lässt ihn diesbezüglich bis zuletzt zappeln – durchsetzen kann.

Das ist ganz wichtig, weil es einfach auch im Strafrecht wesentlich ist, eine Einladung an all jene, die nicht führend – das ist schon richtig –, aber doch immerhin als Mittäter beteiligt waren, auszusprechen und zu sagen: Es ist wichtig, dass man ein Geständnis ablegt und gleichzeitig darin auch noch zusätzliche Informationen über diese strafbare Handlung verpackt und damit in den Bereich der Diversion fällt.

 


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