Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 163

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Sie alle wissen, was die Diversion ist. Das sind im niederschwelligsten Bereich Sank­tionshandlungen – und nicht Strafen –, und diese kommen dann dem Kronzeugen zugute. Damit haben wir sicherlich einen Anreiz geschaffen, der sehr wichtig ist.

Bei dieser Gelegenheit muss man aber noch eines sagen: Wir haben jetzt diesen Bereich abgedeckt, wo man zusätzliche Motivation für Aussagen, für Aufdeckung schafft. Dazu gehört auch noch eine weitere Regelung, nämlich jene der außerordent­lichen Strafmilderung. Das heißt, dort, wo Ersteres nicht eintritt, gibt es die Maßnahme der außerordentlichen Strafmilderung – also eine weitere Einladung, damit auch dann, wenn die erste Lösung, nämlich die Kronzeugenregelung, nicht mehr möglich ist, noch eine weitere Möglichkeit besteht.

Eines noch: Wir haben eine absolut vorsintflutliche Ausstattung in den Landeskrimi­nalämtern, meine Damen und Herren. Ich glaube, es macht sich keiner eine Vor­stellung davon, wie wir dort – wie im Steinzeitalter – herumfuhrwerken. Es nützt uns alles nichts, wenn es dort keine zeitgemäßen technischen Mittel gibt. Es wird ganz wichtig sein, dass wir da in Zusammenarbeit mit dem Herrn Bundesminister für Inneres dafür sorgen, dass auch diese eine adäquate Ausstattung bekommen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.47


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Lausch zu Wort gemeldet. Sie kennen die Bestimmungen der Geschäfts­ordnung. – Bitte.

 


15.47.42

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin, die kenne ich.

Der Kollege Jarolim hat in seiner Rede behauptet, ich hätte einen Artikel des „Stan­dard“ aus dem Jahr 2014 zitiert und würde mit falschen Zahlen operieren.

Ich berichtige tatsächlich: Der Artikel des „Standard“, den ich zitiert habe, ist vom 26. August 2016 – und nicht 2014.

Zuhören ist eine Zier, Herr Kollege Jarolim! – Danke. (Abg. Jarolim: Das kann ein jeder behaupten! – Abg. Lausch – den Artikel in die Höhe haltend –: Da ist er! – Heiterkeit. – Abg. Lausch: Gute Nacht, Kollege Jarolim! Schlafen Sie weiter! Schlafen Sie gut! – Abg. Rädler: Simmering gegen Kapfenberg!)

15.48


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.48.00

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich spreche auch über die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Abgeltung stationärer medizinscher Versorgungsleistungen für Häftlinge. Diese war schon früher oft Gegenstand von Diskussionen. Nicht umsonst hat deshalb auch der Rechnungshof da eine Prüfung durchgeführt.

Man muss schon ganz ehrlich zugeben, dass der Herr Bundesminister viele von den Dingen, die der Rechnungshof damals angekreidet hat – und er hat ja 2014 auch noch einmal überprüft, was alles umgesetzt worden ist –, durchaus umgesetzt hat. Und, Herr Bundesminister, man muss auch Ihre Leistungen oder auch Ihre neuen Wege im Zusammenhang mit dem Maßnahmenvollzug anerkennen.

 


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