Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 171

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Ich bin mit dem Herrn Justizminister einer Meinung, dass man da ansetzen müsste; Zahlreiche Gespräche sind schon geführt worden. Ich glaube, man muss den Status erreichen, dass wir eine zeitgemäße Lösung der Frage der Finanzierung der statio­nären Behandlung der Häftlinge in öffentlichen Krankenhäusern finden, nämlich sie in ein System der Krankenversicherung einzubinden. (Abg. Lausch: Stimmen Sie unse­rem Antrag zu! – Zwischenruf des Abg. Stefan.)

Eine alternative Idee ist ein eigenes Justizspital – so, wie es in Deutschland praktiziert wird –, da müsste man sich die Kosten anschauen. Es gibt nur einen Nebenaspekt, und dieser betrifft die Sicherheitsfrage. Es ist auch für – ich sage es einmal so – normale Patienten, die in den Spitälern sind, nicht immer unbedingt die beste Atmo­sphäre für eine Genesung, wenn die Leute frisch operiert aus dem OP kommen und dann dort die Justizwache, also Uniformierte herumstehen. Bei eigenen Spitälern der Justiz müsste man sich eben auch die Kosten anschauen. (Abg. Lausch: Hoffentlich stellen Sie nie wieder den Justizminister, das ist ja ein Wahnsinn!)

Ich glaube, dass der jetzige Vorgang einer neuen Kostenteilung nur ein Zwischenschritt sein kann. Langfristig führt an der Krankenversicherung der Häftlinge kein Weg vorbei, vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, die Kosten zu senken und Geld des Steuerzahlers zu sparen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.15

16.15.15

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünschen die Frau Berichterstatterin, der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 37: Entwurf betref­fend Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016 samt Titel und Eingang in 1403 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein zustim­mendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Damit kommen wir sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein ent­sprechendes Zeichen. – Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung einstim­mig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hierfür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 38: Antrag des Justiz­ausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert wird, in 1365 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

 


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