Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung.
Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1346 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2016 – BRÄG 2016) (1404 d.B.)
40. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1341 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz und das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz geändert werden (Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz 2016 – MinVersValG 2016) (1405 d.B.)
41. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1355 d.B.): Bundesgesetz, mit dem zur Verbesserung der Nachhaltigkeits- und Diversitätsberichterstattung das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz und das GmbH-Gesetz geändert werden (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz, NaDiVeG) (1406 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Punkten 39 bis 41 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brückl. Die freiwillige Redezeitbeschränkung beträgt 4 Minuten. – Bitte.
16.18
Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es liegen drei Regierungsvorlagen zur Debatte vor, und ich erlaube mir, ausschließlich zum Tagesordnungspunkt 41, zum Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz, zu sprechen.
Es geht um eine Berichtspflicht, die großen Unternehmen per Gesetz übertragen wird. Diese werden verpflichtet, künftig eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben. Diese nichtfinanzielle Erklärung hat sich unter anderem auf Umweltbelange, auf Sozialbelange, auf Arbeitnehmerbelange oder auch auf Daten über Alter, Berufshintergrund,
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