Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 260

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1. Jänner 2017 in Kraft, genau am Tag, an dem die alte Regelung, die am 31. De­zember 2016 außer Kraft tritt, dann ersetzt wird.

Es ist die Erweiterung des Rechtsschutzes für den einfachen Bürger, der sich einen Vertreter oder einen Verteidiger nicht leisten kann. Das ist eine positive Weiter­entwicklung unseres Rechtsschutzes. (Beifall bei der SPÖ.)

17.31


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


17.32.06

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Mein Vorredner hat den Inhalt dieser Novelle bestens dargelegt. Ich möchte daher nur mehr einen Satz hinzufügen, und zwar möchte ich auf die Ent­schließung hinweisen, die wir im Ausschuss gefasst haben, in der wir den Herrn Bundesminister ersuchen, eine Vorlage auszuarbeiten, in der es darum geht, dass mit dem Schluss der mündlichen Verhandlung eine Präklusionswirkung verbunden ist. Damit wollen wir eine Verfahrensbeschleunigung erreichen und sicherstellen, dass in Zukunft Verwaltungsverfahren nicht weiter unnötig verzögert werden können. Darum ersuchen wir Sie sehr, weil das im Sinne der Verwaltung ist, aber noch mehr im Sinne der betroffenen Beteiligten.

Damit bleibt mir auch nur mehr zu sagen: Herzlichen Dank für die Arbeit in diesem Jahr! Ich wünsche allen Beteiligten frohe Festtage, eine schöne Zeit und alles Gute. (Beifall bei der ÖVP.)

17.33


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


17.33.00

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist eine einstimmige Materie. Auch wir sind der Meinung, dass es richtig ist, die Verfahrenshilfe auch auf die Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und vor den Verwaltungsgerichten an sich auszudehnen. Das ist aus unserer Sicht völlig richtig, und daher stimmen wir auch zu.

Unserer Meinung nach ist es jedoch nicht ganz systemkonform, dass die Verfah­renshilfe der Rechtsanwälte nicht, wie das sonst üblich ist, vom Bund bezahlt wird, sondern von der Rechtsanwaltskammer selbst finanziert wird. Es wäre im Sinne der Systemkonformität sinnvoller gewesen, das einheitlich zu regeln. Das ist unser einziger Kritikpunkt, aber nichtsdestotrotz stimmen wir zu. (Beifall bei der FPÖ.)

17.34


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. – Bitte.

 


17.34.00

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren die Neuregelung der Verfahrenshilfe. Wir werden dem zustimmen. Das Problem ist nur, dass die Schwächen, die die Verfahrenshilfe im Justizbereich hat, auch im öffentlichen Bereich sichtbar werden. Das Grundproblem ist immer das gleiche. Man beantragt Verfahrenshilfe, kann einen Anwalt vorschlagen. Das Problem ist aber, dass der Anwalt nicht direkt vergütet wird, sondern die Rechtsanwaltskammer Geld für den Pensionsfonds bekommt. Daher werden Anwälte, die vorgeschlagen sind,


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