Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 198

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dieser Frage nichts anfangen können, daraufhin erklärt ihm Herr Januschke, was er glaubt, was richtig ist: Ja, wenn er generell den Holocaust geleugnet hätte, dann wäre das strafbar – wenn er aber partiell den Holocaust geleugnet habe, dann sei das straffrei.

Diese Äußerung des Herrn Januschke in seiner Funktion als vorsitzender Richter hat zu Recht zu einem Aufschrei in der Öffentlichkeit und auch dazu geführt, dass Herr Januschke vom laufenden Verfahren abgezogen wurde.

Jetzt kommt noch etwas: Im Jahr 2006 hätte es in Klagenfurt ein Verfahren geben sollen, bei dem ein Beamter der Finanzlandesdirektion wegen § 3h Verbotsgesetz hätte angeklagt werden sollen. Er hat öffentlich behauptet – in einer Kirchenzeitung, muss man dazusagen (Abg. Kogler: Ha!), und in einer zweiten Zeitung ebenfalls –, in Mauthausen hätte es keine Gaskammer gegeben, die wären erst nach 1945 errichtet worden. Das ist genau dieser Weg, den die Holocaustleugner immer wieder versucht haben zu gehen.

Dieses Verfahren hat nicht stattgefunden. Es wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, mit der Begründung: Na ja, er hat die falschen Bücher gelesen. – Ehrlich gesagt, ist das skandalös, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Kogler: Die falschen Bücher!)

Der Redakteur der Kirchenzeitung, dem es passiert ist, diesen Leserbrief zu veröf­fentlichen, ohne dass er ihn selbst gelesen hat, war bestürzt. Er hat gesagt, selbst­verständlich sei das Wiederbetätigung und er schäme sich dafür, dass dieser Brief veröffentlicht wurde. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Herr Bundesminister, das, was wir von der Justiz erwarten, was ich erwarte, ist eine saubere Aufarbeitung …

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schlusssatz!

 


Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Das, was ich erwarte, ist, dass die Justiz die nationalsozialistischen Verbrechen, wie sie in Österreich stattgefunden haben, etwa in Mauthausen, sauber aufarbeitet und abarbeitet. Das betrifft die Täter und das betrifft auch die Opfer, aber das ist ein anderer Punkt. Dies ist jedenfalls noch ausständig, Herr Bundesminister! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.12


Präsidentin Doris Bures: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter gemeldet. – Bitte.

 


15.12.44

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Öllinger, ich möchte eingangs sagen, dass ich mich darüber freue, dass Sie auch dargestellt haben, dass an meiner Grund­position nicht zu zweifeln ist. Ich sage Ihnen auch ganz offen: Die von Ihnen ange­sprochenen historischen Verfahren habe ich seinerzeit auch kritisch verfolgt.

Ich habe auch schon bei verschiedenen Gelegenheiten ganz deutlich gesagt, dass die Aufarbeitung der NS-Zeit durch die Justiz in der Nachkriegszeit sicher nicht immer optimal gelaufen ist, um es so zu formulieren. Ich bemühe mich daher auch darum, dass es möglichst viel an Dokumentation über diese Thematik gibt und geben soll. Das ist etwas, das mir persönlich sehr wichtig ist.

Ich habe jetzt eigentlich nur das Problem, dass ich die 10 Minuten, die ich einhalten soll, nur mit knapper Mühe werde einhalten können. Mir geht es ein bisschen so wie Goethe und Schiller in ihrem Briefwechsel. Einer der beiden Herren hat anscheinend


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