Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 236

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Walser, Willi, Windbüchler-Souschill, Wurm Peter;

Zanger, Zinggl.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Ent­schließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schieder, Dr. Lopatka, Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einreiseverbote der US-Regierung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen. (E 188.)

17.30.282. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1958/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Schutz der Menschenrechte im Internet (1462 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte.

 


17.31.02

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Steuer­zahlerinnen und Steuerzahler zu Hause vor den Fernsehschirmen! Es ist Ihnen vielleicht aufgefallen – hier im Hohen Haus wissen es alle –: Trotz monatelanger Ankündigungen wird heute hier überhaupt kein einziges Gesetz beschlossen; und auch dieser Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP an ihre eigene Bundesregierung ist nicht mehr als heiße Luft und wahrscheinlich nicht einmal das Papier wert, auf dem er geschrieben worden ist, und – noch viel schlimmer – er ist genau genommen verdammt gefährlich. Das erinnert mich auch ein bisschen an ein Märchen, an das Märchen „Des Kaisers neue Kleider“.

Mit diesem Antrag pudeln und plustern Sie sich auf und stehen am Ende doch völlig nackt da, denn im Gegensatz zu dem, was dieser Antrag suggerieren will, ist das Internet eben keineswegs ein rechtsfreier Raum: Wir haben das Verbotsgesetz, wir haben den Tatbestand der Verhetzung; und die beiden gelten in der virtuellen Welt genauso wie am Wirtshausstammtisch. Frau Professor Reindl-Krauskopf von der Universität Wien hat es in einem Interview schon einmal gesagt: nicht die Strafbarkeit – so wie Sie es in diesem Antrag suggerieren, meine sehr verehrten Damen und Herren –, sondern die Durchsetzung ist das Problem.

Ich gebe Ihnen etwas, was ein intelligenter Mensch, den wir, glaube ich, alle sehr schätzen, nämlich Professor Holzinger, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, gesagt hat, mit auf den Weg. Er hat nämlich auf die Frage „Es wird diskutiert, Fake News, falsche Nachrichten, die im Internet verbreitet werden, zu verbieten. Was halten Sie davon?“, Folgendes geantwortet – und das ist so wichtig, dass ich es wirklich vollinhaltlich zitiere –:

„Da mahne ich sehr zur Vorsicht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Verfassungsgerichtshof und viele andere Verfassungsgerichte qualifizieren die Freiheit der Meinungsäußerung als ein Wesenselement einer freien Gesellschaft.“


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite