Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 252

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Troch. – Bitte.

 


18.31.05

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute im Nationalrat eine Schattenseite des Internets. Tatsache ist, dass es in Onlineforen und auf Social-Media-Plattformen zu Verleumdungen kommt, zu verbalen Verletzungen, zu schweren Kränkungen. Der Herr Bundesminister spricht ja eindeutig von ausufernder Hasskriminalität. Dann gibt es noch die Falschmeldungen, die sich oft in einer Grauzone mit den Verleumdungen überschneiden.

Für mich ist das auch ein Problem, weil es die Stimmung anheizt – eine Stimmung, die nicht immer erfreulich ist, sondern im Gegenteil. Dies ist keine virtuelle Welt, es ist Teil der Wirklichkeit, in der wir leben. Was früher am Stammtisch gang und gäbe war, erreicht nun schlagartig ein Massenpublikum. Das ist ein Problem. Es geht um bösartige Beleidigungen, um aggressive seelische Verletzungen, um Rufschädigung. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Die Anonymität des Netzes, die menschliche Distanz, die mit dieser Technologie eingekehrt ist, beschleunigt das Absinken der Hemmschwelle. Das ist eben anders, als wenn man miteinander spricht, einander gegenübersteht. Das läuft anders ab. Das heißt, die Technologie ist auch ein Faktor, der Böses leichter zulässt.

Ich freue mich, dass Justizminister Brandstetter hohe Sensibilität in dieser Materie zeigt. Ich darf aber auch darauf hinweisen, dass auch Bundeskanzler Kern in seinem Plan A klar Stellung zu diesem Problem der Hasspostings nimmt. Es geht ja darum, in diesem Bereich auch einiges rasch umzusetzen, das die Regierung anpeilt.

Ein Punkt ist Beratung und Hilfe. Wir diskutieren ja, was wir in der Praxis verbessern wollen. Die Vorschläge der Staatssekretärin Duzdar zur Einrichtung einer öffentlichen Melde- und Beratungsstelle gegen Hasspostings liegen vor und werden im ersten Halbjahr noch umgesetzt werden. Es geht um psychologische und rechtliche Beratung in diesen Fragen. Das ist ein großer Fortschritt. Auch die fünf neuen Sonder­staats­anwälte gegen Hass im Netz begrüße ich sehr.

Natürlich ist diese Debatte eine Gratwanderung. Es ist eine Gratwanderung zwischen Meinungsfreiheit einerseits und dem Schutz vor Verleumdung andererseits.

Was ich traurig finde, ist, dass die FPÖ sich windet, dass sie nicht mitgeht. Sie ist schon bei der Änderung im Strafrecht zur Cyberkriminalität nicht mitgegangen. Ich finde es schade, dass sie sich da ausgrenzt.

Ich denke, dass wir damit einen großen Schritt setzen, um eine respektable Ge­sprächskultur in Österreich in der Öffentlichkeit aufrechtzuerhalten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Herr Kollege, legen Sie vor, dann gehen wir vielleicht mit!)

18.34


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


18.34.15

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Zwei Gedanken: Erstens, Hass als solcher – und das sage ich jetzt im Anschluss an Niko Alm – kann natürlich niemals strafbar sein, sondern es muss immer ein beson­deres Element hinzukommen, damit er rechtlich greifbar wird. Es ist aber auch sehr interessant, sich dem Hass rechtsphilosophisch zu nähern. André Glucksmann hat ein Buch dazu geschrieben: „Hass: Die Rückkehr einer elementaren Gewalt.“

Zweiter Gedanke: Wir rufen immer sehr gerne gleich nach dem Strafrecht, so nach dem Motto: Ich strafe, also bin ich!, oder: Ich strafe, also bin ich gut!

 


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