Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 268

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

schafft haben, und unter Zerstörung der Umwelt produziert wird, untergräbt alle marktwirtschaftlichen Standards in Europa.

In Europa sind 330 000 Arbeitsplätze direkt von der Stahlindustrie abhängig, und indirekt sind es sogar 1,4 Millionen Arbeitsplätze, die von einer wettbewerbsfähigen Stahlindustrie abhängig sind, meine Damen und Herren!

Wenn man sich die Zahlen in Österreich anschaut, dann sieht man, dass diese auch sehr hoch sind: In Österreich sind 25 000 Menschen direkt von der Stahlindustrie abhängig, und 110 000 indirekt abhängige Arbeitsplätze sind davon betroffen – und das sind nur die Arbeitsplätze. Würde man auch noch die betroffenen Familien­mitglie­der dazuzählen, dann käme man in Österreich auf eine Zahl von circa 400 000 be­troffenen Personen, wenn wir diesbezüglich nicht rasch handeln.

Daher muss Österreich versuchen, in der Europäischen Union den Kampf gegen diese Dumpingimporte zu verschärfen. Es braucht kürzere Verfahren und Antidumpingzölle in wirklich abschreckender Höhe. Derzeit wird chinesischer Stahl lediglich mit 15 bis 30 Prozent Zoll belegt, während die USA bei chinesischem Stahl einen Zollaufschlag von circa 300 Prozent einfordern.

Es ist wirklich dringender Handlungsbedarf gegeben, wenn wir wollen, dass die Stahlproduktion und die Stahlindustrie in Europa und auch in Österreich überleben können. (Beifall bei der SPÖ.)

19.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.26.52

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich spreche zum Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, konkret zur Petition Nr. 63, in der es um öffentliche Verkehrsmittel zu erschwinglichen Preisen für Bezieher der erhöhten Familienbeihilfe geht.

Wie so oft haben wir auch dazu verschiedene Stellungnahmen eingeholt, und das Verkehrsministerium, das Familienministerium und das Finanzministerium verweisen im Wesentlichen darauf, dass für die Gestaltung der Tarife die Länder und die Ver­kehrsverbünde zuständig sind beziehungsweise das zuständige Ministerium mit den Verkehrsverbünden entsprechende Finanzierungsvereinbarungen schließen müsste, so wie es das Familienministerium im Bereich des Top-Jugendtickets getan hat, das aus dem Familienlastenausgleichsfonds finanziert wird.

Das Sozialministerium, das dafür zuständig ist, verweist auf die bestehenden Mög­lichkeiten von Fahrpreisermäßigungen für Bezieher der erhöhten Familienbeihilfe und gibt an, dass weitergehende Ermäßigungen derzeit nicht angedacht seien.

Bei der Petition Nr. 91 wiederum geht es um den Erhalt des Finanzamtes Bruck an der Leitha. Die Unterstützer weisen darauf hin, dass der Erhalt des Finanzamtes Bruck an der Leitha von hoher Bedeutung ist. Nun haben wir schon gehört, dass es das Petitionsrecht seit 70 Jahren gibt und dass es in seinen Grundzügen auf die Mitte des 19. Jahrhunderts zurückgeht. Es ist ein sehr wichtiges Recht, weil es den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gibt, ihre Anliegen an den Nationalrat heranzutragen. Für gewöhnlich gibt es für jemanden auch einen konkreten Anlass, eine Petition einzu­reichen. In diesem Fall, bei der Petition Nr. 91, scheint es aber, als wäre erst durch diese Petition ein Anlass geschaffen worden, denn die Auflassung des Finanzamtes Bruck an der Leitha war nämlich nie ein Thema. Erst durch diese Petition ist der Eindruck erweckt worden, dass der Standort gefährdet sei, was er aber tatsächlich


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite