Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 298

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Kollege Kucher hat ja schon fast alle Bereiche angeführt, mit denen sich der Rech­nungshof beschäftigt hat, und auch Herr Staatssekretär Mahrer hat im Ausschuss ganz klar betont, dass dieser Rechnungshofbericht einen klaren Auftrag für eine umfassende Erneuerung und Neuausrichtung der Forschungsförderung in Österreich darstellt. Es soll eine Vereinfachung und Straffung des Systems geben.

Es gibt derzeit eine Vielzahl an Programmen. Es gibt natürlich auch eine Vielzahl an Organisationseinheiten, 216 an der Zahl, und eine Vielzahl an Abteilungen. Und gerade was die Qualitätssicherung betrifft, soll es Best-Practice-Beispiele zur Orientie­rung geben, um die Schlagkraft der Forschungsförderung in Österreich zu erhöhen.

Es braucht eine Bündelung der Ressortzuständigkeiten. Es soll zukünftig eine ressort­übergreifende Richtlinie geben, und es hat – wie Kollege Kucher schon betont hat – auch eine Entschließung im Nationalrat gegeben. Bis zum Frühjahr 2017 sollen dann die Evaluierungsergebnisse der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft und der Forschungsförderungsgesellschaft vorliegen. Und es ist geplant und Ziel, dass man bis Ende des Jahres eine umfassende Optimierung, was die Struktur und Finanzierung betrifft, vorliegen hat.

Ebenfalls eine ganz wichtige Herausforderung ist die Kosten-Nutzen-Analyse, was eine einheitliche Forschungsförderungsdatenbank betrifft. 2015 betrug die Forschungsquote in Österreich knapp 3 Prozent des BIP. Im EU-Schnitt liegt diese bei 2 Prozent. Ziel ist, dass wir in Österreich die Forschungsquote bis 2020 auf 3,76 Prozent steigern. Ich glaube, insgesamt ist dieser Rechnungshofbericht ein klarer Auftrag. Die Steigerung der Forschungsquote ist für uns alle ein erklärtes und prioritäres Ziel. Sie trägt maßgeblich zum Wirtschaftswachstum und zur Wohlstandsentwicklung bei. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

21.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lasar. – Bitte.

 


21.11.46

Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Rechnungs­hofbericht, der sich mit den Universitäten beschäftigt, möchte ich einige Punkte anmer­ken. Die Universitätsräte kann man mit einem Aufsichtsrat vergleichen, sie bestehen aus bis zu 9 Mitgliedern, die für die jeweilige Hochschule tätig sind.

Konkret hat der Rechnungshof die Universitätsräte an der Med-Uni Innsbruck und der Kunstuni Graz geprüft. Kritikpunkte reichen von unterschiedlich hohen Vergütungen über nicht nachvollziehbare Gehaltserhöhungen bis zur Tatsache, dass einige Univer­sitätsräte Flüge zu den Sitzungen in der Business-Klasse wählten.

Ich glaube, angesichts der kritisierten Vorgangsweise hinsichtlich der Spesen ist es an der Zeit, auch hier endlich österreichweit Transparenz und eine einheitliche Regelung dieser Vergütungen umzusetzen. Die neu gewählte Rektorin an der Kunstuniversität Graz, die ehemals Sektionschefin im Wissenschaftsministerium war, hat zum Beispiel im April 2014 ein um 76 Prozent höheres fixes Jahresgehalt als ihr Vorgänger im Jahr 2007 erhalten. Da stellt sich natürlich schon die Frage: Warum bekommt man das? Bekommt man das, weil man eine Mehrleistung erbringt? Muss man jetzt mehr leisten oder ist das gleich geblieben? – An und für sich, so wie es im Rechnungs­hofbericht steht, sind die Aufgaben gleich geblieben. Daher frage ich mich schon: Mit welcher Rechtfertigung gibt es ein Gehalt, das um 76 Prozent angehoben wird?

Oder: Bei beiden vom Rechnungshof in Augenschein genommenen Universitäten stellte dieser außerdem fest, dass es Probleme in der Zusammenarbeit zwischen Uni-


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