Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 299

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versitätsrat und anderen leitenden Organen gegeben hat. Dadurch kam es natürlich zu einer Beeinträchtigung dieser Steuerungen. Beispielsweise wurde an der Kunstuni Graz im Jahr 2010 zwischen Universitätsrat und Senat über die Nachfolge des Rektors kostspielig gestritten, was wieder einmal zulasten des Budgets gegangen ist. Das ist natürlich nicht einzusehen, denn ich denke, das kann auch anders geregelt werden.

Oder: An der Med-Uni Innsbruck führte die generell problematische Zusammenarbeit von Universitätsrat, Rektorat und Senat zu nicht optimalen Aufgabenerfüllungen.

Diese Kritikpunkte sind aber nur ein Auszug aus der ganzen Kritikperspektive des Rechnungshofes. Da sage ich schon: Da ist an und für sich der Wissenschaftsminister gefordert, die Kritikpunkte des Rechnungshofs ernst zu nehmen und sie auch zu reparieren, damit das in Zukunft nicht mehr passiert.

Das wäre meine Kritik, und ich hoffe, dass diese Umstände zum Wohle der Universität geändert werden, damit solche Kritikpunkte in Zukunft nicht mehr im Rechnungs­hofbericht angeführt werden. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.)

21.15


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Maurer ist als Nächste zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


21.15.18

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kraker! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen! Ich möchte auch zum Thema Uni-RätInnen sprechen, das mich schon länger beschäftigt. Ich habe schon im Jahr 2015 eine sehr umfangreiche Anfrage an alle 21 Universitäten gestellt, um diesem Thema auf den Grund zu gehen.

Wir haben diese Anfragebeantwortung, und wir haben jetzt vom Rechnungshof einen Prüfbericht mit zwei Intensivprüfungen von zwei Universitätsräten, nämlich, wie gesagt, der Medizinischen Universität Innsbruck und der Kunstuniversität Graz, und haben entsprechend viel Datenmaterial vorliegen, um tatsächlich die Arbeit und die Miss­stände in diesem Bereich beurteilen zu können.

Ich möchte ganz konkret auf zwei Dinge eingehen, die auch im Rechnungshofbericht zentral sind, nämlich auf der einen Seite die Qualifikation der Universitätsrätinnen und -räte und auf der anderen Seite die Vergütungen der Universitätsrätinnen und -räte. Beginnen wir mit der Qualifikation. Der Rechnungshof moniert, dass es bei manchen Uni-RätInnen nicht ganz klar war, ob sie für die verantwortungsvollen Entscheidungen, die sie treffen müssen, über die erforderlichen Kenntnisse verfügen.

Wenn man sich anschaut, was das Universitätsgesetz für die Bestellung von Uni­versitätsrätInnen vorsieht, dann ist das schon recht schmal. Da steht, der Uni-Rat besteht aus Personen, „die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig sind oder waren und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Universität leisten können“.

Jedes Anforderungsprofil in einer Stellenausschreibung für einen Hilfsarbeitsjob ist präziser, und natürlich muss ein Anforderungsprofil für Universitätsrätinnen und -räte umfangreicher sein und auch entsprechend auf die Qualifikationen abzielen, die notwendig sind, um eben die Jahresabschlüsse, die Entwicklungspläne, die Perso­nalpläne und so weiter der Universität verstehen und auch beschließen zu können. Ich fordere in diesem Bereich, dass das Ministerium klarere Vorgaben im Universitäts­gesetz vorsieht. Das ist ja nicht einfach irgendein Job, sondern das ist ein sehr verant­wortungsvoller Job, wo es um die öffentlichen Universitäten geht, um die Forschung


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