Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 300

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und die Lehre, und dementsprechend sollten wir da auch gute Leute hinsetzen. (Beifall bei den Grünen.)

Das zweite Thema, das im Rechnungshofbericht zentral ist und das auch in meiner Anfragebeantwortung gezeigt hat, dass es sehr große Spannen zwischen den ein­zelnen Universitäten gibt, ist die Höhe der Vergütungen für UniversitätsrätInnen. Wir haben hier die absurde Situation, dass die UniversitätsrätInnen selbst beschließen, wie viel sie verdienen, und wir haben da eine sehr große Spanne. Wir haben Univer­sitätsrätinnen und -räte, die komplett auf jede Vergütung verzichten, die nur die Spesen für Anreise und Unterkunft verrechnen, und wir haben Universitätsräte – an der Spitze den Universitätsrat der Medizinischen Universität Innsbruck –, die sehr üppige Vergütungen für sich beschlossen haben, nämlich bis zu 36 000 € pro Jahr für den Universitätsratsvorsitzenden.

Nur zum Vergleich: Das mittlere Einkommen in Österreich liegt bei 27 000 €, und ein Uni-Rat, der regulärerweise vier bis sechs Sitzungen pro Jahr absolviert, bekommt 36 000 €. Das ist schon eine eindeutige Schieflage. Und wenn man das jetzt vergleicht – der Rechnungshof hat ja auch Vergleichszahlen von anderen Aufsichts­räten herangezogen –, zum Beispiel mit der Bundesimmobiliengesellschaft, die natür­lich im Vergleich zur Medizinischen Universität Innsbruck ein Vielfaches an Budget hat, dann ist zu sagen, dort macht die Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates 5 800 € plus ein Sitzungsgeld von 270 € pro Sitzung aus, also deutlich weniger.

Da sich Universitätsratsvorsitzender Putz der Medizin-Universität Innsbruck leider auch im Ausschuss nicht einsichtig gezeigt hat, was die Höhe der Vergütungen betrifft, und da eben diese Zahlen sehr weit auseinandergehen, bin ich davon überzeugt, dass es eine Obergrenze braucht. Die Universitätsräte – nicht alle, aber manche von ihnen – sind offensichtlich nicht in der Lage, faire Vergütungen für sich zu beschließen, und dementsprechend braucht es eine Obergrenze. Es ist auch mittlerweile im Univer­sitätsgesetz vorgesehen, dass es für diese Vergütungen eine Verordnung geben soll. Allerdings ist das Ministerium, was die Höhe betrifft, ziemlich großzügig unterwegs, wie man so hört. Ich denke, dass für den Vorsitz 10 000 € und für reguläre Mitglieder 8 000 € genug sein müssten.

In der Ausschusssitzung besonders irritierend war, dass sich der Universitäts­rats­vorsitzende Putz sehr uneinsichtig gezeigt hat, sich auch noch über die Prüfung des Rechnungshofes beschwert und gefragt hat, was der denn da so prüfe. – Das habe ich etwas irritierend gefunden.

Das war leider ein sehr schlechtes Beispiel. Wir wissen, dass es auch Universitäts­rätinnen und -räte gibt, die ihre Aufgabe sehr ernst nehmen und sie sehr gut machen. Ich glaube, als Gesetzgeber, als gesetzgebendes Organ müssen wir und auch das Ministerium genauer hinschauen und den Uni-Räten ein bisschen auf die Finger klopfen, sodass sie sinnvolle, faire Vergütungen für sich beschließen und ihrem Job entsprechend nachkommen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.20


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.

 


21.20.59

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Ich möchte gerne zur Forschungsfinanzierung sprechen, weil man sie sich heute in Anbetracht des vorgestellten neuen Regierungs-/Arbeitsprogramms – was auch immer – noch einmal genauer anschauen kann. Der Bericht zur Forschungsfinanzierung enthält konkrete Vorschläge, wie man die For­schungsfinanzierung in Österreich auf neue Beine stellen kann. Nichts davon findet


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