Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 301

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sich in diesem Arbeitsprogramm wieder. Das ist wirklich ein Beweis dafür, dass in diesem Programm konkrete Vorschläge, die schon lange auf dem Tisch liegen, nicht umgesetzt werden.

Was steht im Bericht? – Ich möchte mich auf den Punkt der Forschungsfinanzierung in den Ländern konzentrieren, darauf, dass 460 Millionen € der 2,6 Milliarden € dort ausgegeben werden. Wie wir alle wissen, gibt es keine Ländergelder, sondern es gibt nur Bundesgelder. Da wird Bundesgeld quasi zweckentfremdet an die Bundesländer gegeben, die es wiederum selbst ausgeben und eigene Forschungsstrategien haben. Dazu gab es im Jahr 2012 einen Rechnungshofbericht, in welchem der Rechnungshof sehr stark kritisierte, dass es teilweise gar keine Strategien dafür gibt, wie dieses Geld in den Ländern ausgegeben wird, und wenn, dann sind sie relativ konfus und haben ganz sicher wenig mit der Forschungsstrategie des Bundes zu tun.

Manche Länder nützen die Bundesagenturen, um die Forschungsgelder weiter zu ver­geben, was ich eigentlich besonders lustig finde, denn sie bekommen Geld vom Bund, das sie ausgeben, indem sie die Leistungen der Bundesagenturen in Anspruch nehmen, um das Geld, das sie vorher vom Bund erhalten haben, sinnvoll auszugeben. Da hätte man sich einen Zwischenschritt sparen können. Ein Drittel der Gelder, die in den Bundesländern für F & E ausgegeben werden, sind auch nicht plausibel, wie man das nennt, wenn es keine nach Frascati-Handbuch nachvollziehbaren Forschungsaus­gaben sind.

Das Länderproblem in der Forschungsfinanzierung ist etwas, was uns vielleicht an das Problem der Länder-Unis erinnert, an die sogenannten Privatunis, die eigentlich keine Privatunis sind, da wiederum Bundesgelder als Ländergelder zweckentfremdet wurden, um sie in Privatunis zu stecken. Das ist etwas, was man hätte ändern können.

Es gibt sehr gute Initiativen, wie zum Beispiel jene des FWF, der sich sehr dafür einsetzt, Effizienzsteigerung bei den Matching Funds durchzusetzen – was dennoch wieder eine Korrektur im Nachhinein dieses grundsätzlichen Problems ist.

Was tut die Regierung, wie sie es jetzt präsentiert hat? – Sie erhöht die Forschungs­prämie, was erneut ein Ausgeben von Forschungsgeldern nach dem Gießkannen­prinzip ist, eigentlich eine Standortprämie, die nichts mit Forschungsfinanzierung zu tun hat.

Hier in diesem Bericht findet sich ein klarer Arbeitsauftrag an die Regierung, die For­schungsfinanzierung in Österreich auf neue Beine zu stellen, damit das Geld auch dort ankommt, wo es sinnvoll und wirksam in der Forschung eingesetzt werden kann. – Und ja, es ist da, es müsste nur gemacht werden! – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

21.23


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Schenk zu Wort. – Bitte.

 


21.23.57

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Rechnungs­hofpräsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie das Schulsystem kämpft auch das universitäre Bildungssystem mit bürokratischen Problemen, die ähnlich sind. Wie im Schulsystem herrscht auch im Universitätssystem kein Mangel an Führungskräften. Das Universitätsgesetz – § 20 – kennt mit Rektor, Rektorat, Senat und Universitätsrat vier Leitungsorgane für eine Universität – und alle Leitungsorgane sind verpflichtend einzurichten.

In Unternehmen ist es üblich, einen Vorstand und ein Aufsichtsratsgremium, also einen Aufsichtsrat, zu haben. Warum kann man dieses Beispiel nicht auch im Bereich der Universitäten umsetzen? Der Bericht zeigt ja, dass es zu Streitigkeiten, zu großen


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