Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 308

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Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, werden aufgefordert, dem Nationalrat und der Öffentlich­keit die im „Arbeitsprogramm der Regierung 2017/2018“ zitierten Zwischenergebnisse der Evaluierung der Forschungsprämie unverzüglich zugänglich zu machen.

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Im Sinne einer weiteren konstruktiven Zusammenarbeit hier im Parlament laden wir selbstverständlich ÖVP und SPÖ dazu ein, dies dringend und direkt zu unterstützen. (Beifall bei den Grünen.)

21.48


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung der Zwischenergebnisse der Evaluierung der Forschungs­prämie

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2016/8 (III-283 d.B.) (1465 d.B.)

Begründung

Der gegenständliche Rechnungshofbericht befasst sich unter anderem mit der For­schungsförderung.

Die Forschungsprämie wurde im Jahr 2011 von acht auf zehn Prozent erhöht und im Jahr 2016 nochmals von zehn auf zwölf Prozent angehoben ohne jemals die Effek­tivität und Wirksamkeit umfassend zu evaluieren. Auf die bisher fehlende Evaluierung wies das BMVIT den Rechnungshof in seiner Stellungnahme zum Bericht selbst hin (S. 229).

Die Grünen haben immer wieder eine Evaluierung gefordert. Im Juli 2016 wurde eine solche Evaluierung in Auftrag gegeben, die Ergebnisse sollten als Basis für weitere Entscheidungen dienen. Wie aus dem Arbeitsprogramm der Regierung 2017/2018 hervorgeht, wird bereits die Erhöhung der Forschungsprämie von zwölf auf vierzehn Prozent angekündigt ohne die Endergebnisse der Evaluierung abzuwarten und in die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Verkehr,


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