Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 314

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muss man aufgrund des Rechnungshofberichtes feststellen. Es ist klar, es wurde auf Teufel komm raus expandiert, Auslandsprojekte wurden gestartet, Firmen im In- und Ausland gegründet und gekauft. Wir haben 31,13 Millionen € für den Erwerb ausgege­ben und an die 14 Millionen € Verlust. So wirtschaftet teilweise die öffentliche Hand in Kärnten auch mit deutscher Hilfe.

Was wir ändern müssen, ist, die Ursache dieses Systemverfahrens praktisch zu verhin­dern. Es geht darum, dass verantwortliche Eigentümervertreter ans Werk gehen, und es geht vor allem auch darum, dass die Eigentümer endlich auch bei Ausschreibungen ordentlich vorgehen, denn alleine bei den Ausschreibungen hat man mindestens über drei Millionen Euro zum Fenster hinausgeworfen, indem man teuer gekauft hat, statt ordentlich und sparsam die verschiedenen Erwerbungen vorzunehmen.

Es sind also Beispiele dafür – und damit möchte ich meine Ausführungen auch schließen –, dass man Aufträge vergeben hat, die 370 Prozent über dem Auftragswert lagen. Man hat also dreimal mehr bezahlt, als es wert war.

Frau Präsidentin des Rechnungshofes, danke für den Bericht. So etwas soll sich nicht wiederholen. (Beifall bei den Grünen.)

22.07


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt jetzt die Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Kraker. – Bitte.

 


22.07.04

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In aller Kürze darf ich noch einmal auf den Bericht zur KELAG Wärme GmbH eingehen.

Dieser Bericht wirft natürlich zentrale Fragen des Beteiligungsmanagements und der Konzernstrategie auf. Es gab letztlich Gesamtverluste aus der Bereinigung der Betei­ligungen von 14 Millionen € und Fragen im Zusammenhang mit öffentlichen Auf­trags­vergaben. Der Rechnungshof hält fest, dass korrekte und mängelfreie Ausschrei­bungen zentrale Voraussetzungen für einen funktionierenden Wettbewerb sind. Das gilt eben auch für öffentliche Unternehmen, die im Energiebereich tätig sind.

Welche Mängel haben wir gesehen? – Wir haben gesehen, dass es durch Auftrags­splittung beziehungsweise durch die Nichterfüllung der Kriterien der sorgfältigen Auftragswertermittlung vielfach zur unrichtigen Wahl des Vergabeverfahrens kam.

Bei einer realistischen Schätzung hätte die KELAG Wärme GmbH nämlich Leistungen im Oberschwellenbereich vergeben müssen. Es gab Mängel bei den Leistungs­verzeich­nissen, dadurch steigt natürlich auch die Gefahr eines Bietersturzes. Es fehl­ten eine ausreichende Dokumentation, Transparenz und die Gleichbehandlung von Bietern. Es war ein hoher Anteil von teuren Regieleistungen zu verzeichnen, und vertraglich vereinbarte Pönalien wurden nicht eingefordert.

Bei 67 Prozent der Vergabeverfahren war die Wahl des Vergabeverfahrens eben nicht rechtmäßig. Das gewichtete Billigstbieterprinzip, das man angewandt hat, war im Vergaberecht nicht vorgesehen, notwendig wäre eine vertiefte Angebotsprüfung gewe­sen.

Wir haben hier zahlreiche Empfehlungen und Handlungsanleitungen formuliert. Wir haben weiters ein Einsparungspotenzial in der Höhe von rund 3,3 Millionen € errech­net. Einige der Vergabemängel waren erheblich und unbehebbar. Der Auftraggeber hätte die Angebote ausscheiden müssen.

Die Empfehlungen und Schlussfolgerungen sind zusammenfassend im Bericht dar­gestellt.

 


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