Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 315

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Die zentralen Punkte sind: Wir verlangen eine strikte Anwendung des jeweils gültigen Bundesvergabegesetzes, die durchgängige und sichergestellte Anwendung des Vieraugenprinzips und der Grundsätze der internen Kontrolle, eine Qualitätssicherung bei der Planung, die Plausibilisierung von Mengen bei der Erstellung von Leistungs­verzeichnissen, die Kontrolle von an Dritte vergebenen Leistungen – Stichwort Wahr­nehmung der Bauherrenverantwortung –, die zeitnahe Kostenverfolgung, um recht­zeitig auch kostendämpfend einzugreifen. In diesem Sinne wäre ein wirkungsvolles Anti-Claim-Management zu installieren.

Der Rechnungshof hat bereits im Ausschuss angekündigt, dass wir in einer Follow-up-Überprüfung bei der Kelag Wärme GmbH den Stand der Umsetzung der ausge­sprochenen Empfehlungen – es wurde uns zugesagt, dass man sich darum bemüht, die Empfehlungen umzusetzen – insbesondere im Vergabebereich kontrollieren wer­den. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

22.10

22.10.23

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-245 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

22.10.5410. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1667/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Frauenarmut (1410 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte.

 


22.11.23

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln im Gleichbehandlungsausschuss sehr oft auch Ungleichbehandlungsmaterien. Eine der Ursachen für die unterschiedliche Lebenssituation von Frauen und Männern in diesem Land liegt selbstverständlich in der Tatsache, dass die Einkommensunterschiede in Österreich sehr groß sind. Das wiederum kann dazu führen, dass vor allem Frauen stärker von Armut bedroht oder betroffen sind als Männer.

Genau darum geht es heute in diesem Antrag, den wir als Gleichbehand­lungsaus­schuss gerne dem Sozialausschuss zuweisen würden, denn es geht hier um ein Maßnahmenpaket gegen Frauenarmut. Es sind konkret zwei Vorschläge gemacht worden: Der erste Vorschlag besteht darin, die Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld anzuheben; die zweite Maßnahme ist die Anrechnung der Notstandshilfe.

Dabei sagen ich und viele Frauenorganisationen, dass wir seit Jahren darüber diskutieren, dass die Anrechnung des Partnereinkommens eigentlich für viele Frauen nicht der Sache dienlich ist, die dann im Alter über keine eigenständige Notstandshilfe in adäquater Höhe verfügen können. Es hat aber sehr wohl im Jahr 2011 mit der


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