Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll162. Sitzung / Seite 40

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

tung für den Endkonsumenten, für die ganze Wirtschaft – und das lehnen wir entschie­den ab, das darf nicht sein! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir sagen hier ganz klar und deutlich: Eine Zweckbindung der Mineralölsteuer wäre die einzig effektive positive Maßnahme. Damit hätten wir alle umweltpolitischen Maßnah­men und alle Möglichkeiten, die Umweltschäden auch entsprechend zu beseitigen.

Ich bringe abschließend noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend unverzügli­chen Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte für einen unverzüg­lichen Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag zu setzen.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Wir beziehen in Österreich 16,5 Prozent an Atom- und Kohlestrom. Das ist insgesamt ein Fauxpas, wenn wir unsere klimapolitischen Ziele erreichen möchten. Das sagt auch die Statistik Austria, ist dort genauso manifestiert. Diesbezüglich erwarten wir uns Schritte von Ihnen, Herr Bundesminister, damit wir unsere umweltpolitischen Ziele auch erreichen. Dazu bedarf es endlich Schritte, die wir auf nationaler Ebene einleiten müs­sen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.28


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Neubauer, Walter Rauch und weiterer Abgeordneter betref­fend unverzüglicher Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1, Bericht des Umweltausschusses betref­fend Elfter Umweltkontrollbericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-316 und Zu III-316/1416 d.B.), in der 162. Sitzung des Nationalrates, 1.2.2017, XXV. GP.

Vor fast 60 Jahren, am 25. März 1957, wurde mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge die Europäische Atomgemeinschaft – EURATOM – gegründet. Sie besteht heute noch neben der Europäischen Union als eigenständige Internationale Organisa­tion.

„Aufgabe der Atomgemeinschaft ist es, durch die Schaffung der für die schnelle Bil­dung und Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern beizutragen“, lautet Art 1 des Vertrages. Zum überwiegenden Teil wird mit der Übereinkunft die Förderung des Fortschritts auf dem Gebiet der Kernener­gie geregelt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite