Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.
17.08
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte mich zuerst bedanken, und zwar bei allen Initiatorinnen und Initiatoren dieses Volksbegehrens, bei den NGOs, die das Volksbegehren unterstützt haben, und bei allen, die die Mühe auf sich genommen haben, zu den Gemeindeämtern gegangen sind, und dieses Volksbegehren unterstützt haben. Ich freue mich, dass es so viele Menschen in Österreich gibt, die sich auch politisch für eine Sache engagieren. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
In diesem Zusammenhang möchte ich auch aufs Schärfste zurückweisen, dass alle Menschen, die sich kritisch mit einer Sache auseinandersetzen, jetzt irgendwie als Populisten und Angstmacher hingestellt werden. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Ich denke, wenn man gute Argumente hat, dann kann man sie einfach austauschen, es gibt für beide Seiten Argumente, aber dann ist es nicht notwendig, dem Gegenüber Populismus zu unterstellen. (Abg. Rädler: Wenn es aber so ist?!)
Ich nehme das sehr ernst, was fast 600 000 Menschen unterschrieben haben. (Abg. Kogler – in Richtung ÖVP –: Das ist ja unglaublich! Ihr wisst nicht mal, was ihr selber beschlossen habt!) Diese fast 600 000 Menschen haben offensichtlich Sorge, was in Zukunft ihre Lebensbedingungen angehen wird, welche Lebensmittel sie in Zukunft essen werden, wie ihre Arbeitsbedingungen in Zukunft ausschauen werden, wie die Umwelt in Zukunft ausschauen wird und wer darüber entscheiden wird. Die Sorge ist nämlich, dass die Kontrolle darüber aus der Hand gegeben wird, und zwar nicht von einer politischen Instanz zur anderen, sondern von politisch gewählten VertreterInnen an Konzerne. Diese Sorge ist nicht unberechtigt, und es ist unsere Verantwortung, damit umzugehen.
Herr Kollege Loacker! Ich danke Ihnen für
Ihr Beispiel, das ist nämlich genau das, warum die Sorge besteht: Ein
Unternehmen geht in ein Land, nicht ein Unternehmen, ein Konzern in Ihrem Fall
geht in ein Land und möchte dort ein Projekt umsetzen. Das Land
ändert die Sozialstandards – so war es in Ihrem
Fall – oder in einem anderen Fall vielleicht die Umweltstandards,
und dann klagt das Unternehmen. (Abg. Loacker:
… der Vereinbarung!) – Na ja, aber
das ist ja genau der Punkt. Das heißt, wann immer ein Konzern in ein Land
geht, hat der Staat danach nicht mehr die Möglichkeit, Umweltstandards
oder Sozialstandards zu erhöhen, gerade das werden wir aber brauchen,
wenn wir zukunftsfähige Politik machen wollen. (Beifall bei den
Grünen sowie der Abg. Barbara Rosenkranz.)
Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen. Ich finde, wir hier im Nationalrat haben diese Aufgabe auch wahrgenommen. Darauf sollten wir stolz sein und uns nicht darum herumschwindeln. Wir haben ganz klar festgelegt und die Regierung gebunden, dass wir keine Schiedsverfahren wollen, dass wir das Vorsorgeprinzip sichergestellt haben wollen und dass wir keine vorläufige Anwendung dieser Abkommen haben wollen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Hübner. – Bravoruf des Abg. Kogler.)
Diese drei wichtigen Punkte sind nach wie vor nicht erfüllt. Frau Staatssekretärin! Nichts für ungut, aber zumindest die Frage 7, wie Sie sichergestellt sehen, dass die Bundesregierung ihre verfassungsrechtlichen Verpflichtungen, nämlich sich an diese bindende Stellungnahme zu halten, eingehalten hat, wurde einfach nicht beantwortet. Diese Fragen sind nicht beantwortet, und die Verpflichtungen sind nicht erfüllt.
Ich freue mich aber, dass vom Kollegen Weninger, mit dem ich sonst nicht immer einer Meinung bin, heute hier klar festgehalten wurde, dass das Abkommen in der Form auch für Sie, für die SPÖ nicht ratifizierbar ist. Für uns Grüne ist das jedenfalls so.
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