Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll165. Sitzung / Seite 150

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der Erwerbstätigkeit die fixe Bewertung für Kindererziehungszeiten (maximal gesamt bis zur Höchstbeitragsgrundlage) dazugeschlagen.

Die derzeitige Gesetzeslage benachteiligt die Mütter, die bei den Kindern zu Hause bleiben und kürzer als im Abstand von vier Jahren Kinder zur Welt bringen. In Österreich liegt die statistische Geburtenrate derzeit bei 1,4 Kindern pro Frau. Um eine positive Bevölkerungsentwicklung aufrechterhalten zu können, ist eine Geburtenrate von 2,1 pro Frau notwendig. Die Anrechnung von Pensionszeiten für jedes Kind in der vollen Länge - unabhängig davon, wann das nächste Kind zur Welt kommt - könnte auch einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass sich unsere Frauen für mehr Kinder ent­scheiden.

Es ist die Aufgabe von Österreich, eine vorausschauende Gesetzgebung zu ent­wickeln, die der Überalterung der Bevölkerung entgegenwirkt und Kinder und Familien unterstützt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Familie und Jugend werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die Pensionsanrechnung für Kindererziehungszeiten neu regelt, damit die Mütter, die ihre Kinder in einem kürzeren Abstand als vier Jahre geboren haben, die vollen Versiche­rungszeiten für jedes Kind angerechnet bekommen.“

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


15.56.25

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolle­gIn­nen des Hohen Hauses! Ja, heute ist der Tag, an dem das neue Kinder­betreu­ungs­geld-Konto wirksam ist. Die Basis dafür war, dass sich viele Eltern dieses gewünscht haben, da es zu kompliziert war, zuerst das einkommensabhängige Kindergeld und dann vier Varianten zu haben. Die vier Varianten waren relativ starr, nun ist die Mög­lichkeit geschaffen worden, zu sagen: Nicht diejenigen, die es am längsten beziehen, bekommen am meisten Geld, sondern jedes Kind hat einen Betrag, und der soll vonseiten der Eltern aufgeteilt werden, wie sie es gerne möchten.

Es hat noch dazu den positiven Nebeneffekt, dass man sagen kann: Teilen die Eltern es sich in etwa Hälfte, Hälfte – 60 zu 40 ist die mindeste Variante –, dann gibt es auch noch zusätzlich den Partnerschaftsbonus dazu. Das heißt, erstmals ist damit geregelt, dass man für ein Kind 15 499 € plus 1 000 € erhält, wenn man die Betreuung wirklich 60 zu 40 teilt.

Darin ist dann auch zum Beispiel der Papamonat enthalten, wobei der Papa innerhalb der ersten Monate beim Kind zu Hause bleiben kann, und zwar zwischen 28 und 31 Tagen und dafür 700 € erhält. Ich denke, gerade der Partnerschaftsbonus, die Möglichkeit, mit dem Kinderbetreuungsgeld ganz einfach gemeinsam einen Monat zu verbringen, ist eine sehr gute Sache. Alleinerziehende erhalten auch wesentliche Verbesserungen, im Gegensatz zum alten Kinderbetreuungsgeld.

 


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