Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll165. Sitzung / Seite 153

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Meine VorrednerInnen sind ja schon sehr deutlich darauf eingegangen. Der Antrag ist tatsächlich obsolet, er ist durch das Kinderbetreuungsgeldkonto überkommen.

Ich möchte aber schon auf ein paar Probleme eingehen, gerade auf das, was Sie gesagt haben, Frau Kollegin Lueger: Ganz so ist es nicht, dass das Problem zur Gänze gelöst ist. Es gibt hier zwei Möglichkeiten, die man grundsätzlich nutzen kann: den Pauschalbetrag oder das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Beim Pau­schalbetrag kann man wechseln, wenn ein Kind kommt, beim einkommensabhängigen aber nicht. Das geht nicht.

Jetzt wissen wir aber – und das muss man sich einfach genauer überlegen –, dass wir in der politischen Debatte sehr oft auch auf das Thema Väterbeteiligung eingehen. Da komme ich dann wiederum zu dem Thema, das auch von der Sozialdemokratie oft genannt wird, nämlich zur Frage des Einkommensunterschiedes zwischen Mann und Frau. Wir wissen, dass es real bei den Vätern ein höheres Einkommen als bei den Müttern gibt. Das heißt, wenn man die Väter stärker ansprechen will, dann redet man auch eher vom einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld – das aber wiederum, wenn ein weiteres Kind kommt, nicht neu konstruiert werden kann. Das heißt, solange diese beiden Varianten nicht flexibler gestaltet werden, so lange bleibt die Väter­beteiligung problematisch.

Wir von den NEOS haben einen Vorschlag eingebracht – wir haben schon verschie­dene Vorschläge eingebracht –, nämlich: Im Wesentlichen wäre es aus unserer Sicht sinnvoll, die Vorteile aus beiden Varianten zu nutzen, nämlich, dass man die Pauschal­variante nimmt, anstatt der Pauschalvariante einfach einen Mindestbetrag, das aber einkommensabhängig und auch monatsabhängig gestaltet. Das heißt, das Kinder­betreuungsgeld so, wie es jetzt ist, ist ein deutlicher Schritt nach vorne, es hilft aber nicht, um tatsächlich die Väterbeteiligung zu heben und auch die Mütter ... (Zwischen­ruf der Abg. Lueger.)

Es ist ein bisschen eine Augenauswischerei, denn wenn es wirklich helfen würde, müsste man mehr Geld in die Hand nehmen, und das hat man nicht getan. Es ist ein Schritt nach vorne, es ist aber nicht ausreichend Anreiz, jemandem einmalig 700 € dafür zu geben, dass er in die Väterbetreuung geht. Sie kennen meine Einstellung, ich bin für halbe-halbe. Aber ich glaube, dass man dafür auch entsprechende Anreize geben muss, was man noch nicht getan hat.

Wichtiger und abschließender Punkt ist: Nach der Reform ist vor der Reform. Es wäre aus meiner Sicht der nächste wichtige Schritt, in einer Übersicht zusammenzufassen – dann gäbe es auch weniger Anrufe im Ministerium –, wie es genau funktioniert: Min­destdeckel und einkommensabhängig und noch einmal bedeutend kürzer, kombiniert mit einem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Lebensjahr, denn es hilft keiner Mutter, dass sie früher arbeiten gehen kann, wenn sie keinen Betreuungsplatz hat. Das muss bis hin zur letzten Marktgemeinde geregelt sein, nicht nur in Wien. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

16.08


Präsidentin Doris Bures: Es hat sich Frau Bundesministerin Dr. Karmasin zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.08.40

Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe ZuseherInnen! Heute ist der 1. März, und wir sind sehr froh und stolz darauf, dass heute das Kinder­betreuungsgeldkonto Neu in Kraft tritt. Warum? – Weil für die Eltern optimale Wahl­freiheit, Individualität und Flexibilität möglich geworden sind.

 


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