schaften betrifft. Die erste Weggenossenschaft ist eine private Weggenossenschaft, die zweite Weggenossenschaft ist eine Österreichische-Bundesforste-Weggenossenschaft und die dritte Weggenossenschaft ist eine Almgemeinschaft, da bin ich sogar der Grundeigentümervertreter, da bin ich der Jagdpächter, da bin ich das Jagdschutzorgan. Das heißt, ich weiß, wovon ich rede.
Ich fahre diese Strecke auch manchmal selbst mit dem Mountainbike hinauf, ich fahre ganz gerne mit dem Mountainbike. – Da ist das aber vernünftig geregelt, das heißt, es gibt Verträge. Vor allem das Thema der Haftung muss geregelt werden: Der Wegehalter muss aus der Haftung genommen werden, in unserem Fall hat die Gemeinde die Haftung übernommen. Das Ziel ist, dass entweder die Gemeinde oder ein Tourismusverband vor Ort einen Vertrag mit den Weggenossenschaften abschließt, und dann kann der Weg freigegeben werden.
Ich warne davor, dass man glaubt, das von Wien aus generell regeln zu können, und dass man ein generelles Freimachen von allen Forststraßen vorgibt. Das ist nicht sinnvoll. Lassen Sie dieses Thema einfach vor Ort bei den Betroffenen, bei den Gemeinden, bei den Ländern – das ist eigentlich ein gutes Beispiel dafür, dass Föderalismus auch Sinn macht –, vor Ort kann man das entscheiden, vor Ort kann man gemeinsam Lösungen finden und zur Zufriedenheit aller entsprechende Strecken einrichten. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Brosz: Müssen wir das für die Fußgänger jetzt auch verbieten oder lassen wir das?)
15.18
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krist. – Bitte.
15.18
Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Auf der Regierungsbank ist niemand mehr vertreten. – Geschätzte Damen und Herren! Wir beschäftigen uns im Sportausschuss schon seit längerer Zeit mit dem Thema Mountainbiken auf Forststraßen. Es hat schon viele private Initiativen dazu gegeben, es hat Pressegespräche, eine Fachenquete, einen Runden Tisch hier im Haus sowie Aktionstage in ganz Österreich gegeben. Die Naturfreunde, der Alpenverein, die ASKÖ, aber auch wir, die SPÖ-Fraktion, stehen einer vernünftigen Regelung grundsätzlich positiv gegenüber.
Für die Onlinepetition der Naturfreunde gibt es bis heute bereits 40 000 positive Unterstützungserklärungen.
Das 1976 in Kraft getretene Forstgesetz garantiert, dass jedermann das Recht hat, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten. Wir sind der Meinung, dass das auch dem Mountainbikefahrer und der Mountainbikefahrerin möglich sein muss.
Unser gemeinsames Ziel sollte und muss es sein, im Zusammenwirken mit allen Beteiligten eine neue und klare sinnvolle zeitgemäße gesetzliche Regelung im § 33 des Forstgesetzes für legales Radfahren und für eine vernünftige Besucherlenkung im Wald zu erwirken, die auch zum Ziel haben muss, dass ökologische, forstwirtschaftliche und wildökologische Notwendigkeiten Berücksichtigung finden. Natürlich muss auch die Haftungsfrage klar definiert sein, genauso wie das Verhältnis der Wanderer zu den Radfahrern, die sich dort ja begegnen werden.
Grundsätzlich, meine Damen und Herren, sollten wir aber Sport ermöglichen und all jenen, die sich bewegen und Sport betreiben wollen, auch die Chancen dazu geben. Das gilt zum Beispiel für die Öffnung von Schulsportanlagen in den Ferienzeiten genauso wie für jene der Forststraßen für die Mountainbikerinnen und Mountainbiker.
Mit der Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ist das Thema gesetzlich, sachlich im richtigen Ausschuss und kann dort weiter und hoffentlich anschließend abschließend positiv behandelt werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
15.21
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite