Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll169. Sitzung / Seite 24

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B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 103 betreffend „Erhalt des Status Welterbe für das historische Zentrum von Wien“, überreicht vom Abgeordneten Werner Neubauer

Petition Nr. 104 betreffend „dem raschen Abbau der Windkraftwarteschlange“, über­reicht vom Abgeordneten Karlheinz Kopf

Petition Nr. 105 betreffend „Gegen den Fortbestand des AKW Krsko“, überreicht vom Ab­geordneten Walter Rauch

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2017/8 (III-359 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2017/9 (III-360 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Ent­scheidung des Ausschusses):

Verkehrsausschuss:

Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht 2015, vorgelegt vom Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie (III-365 d.B.)

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Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.

09.08.35Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsidentin Doris Bures: Die Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche An­frage 12374/J der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Landesverteidigung und Sport betreffend Vorgehen der Republik Österreich ge­gen den Airbus-Konzern dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird der Aufruf der Dringlichen Anfrage nach Erledigung der Tagesordnung, frühestens jedoch drei Stunden nach Eingang in die Tagesordnung, also um circa 12 Uhr, erfolgen.

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Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Kon­sens über die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsord-


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