Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 35

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liegen dieser Bundesregierung zur Hausaufgabe macht. Dies ist nicht das einzige so­ziale Thema, das in diesem Regierungsabkommen Neu fehlt, aber es ist mit Sicherheit das brennendste soziale Thema.

Unser Vorschlag lautet: Bitte nicht abspeisen, keine Placebos, keine neuen Ankündi­gungen für die Bevölkerung!  Das erhöht nur den Frust, die Sorgen und Ängste blei­ben jedoch auf der Strecke. Legen Sie das in die Hände derer, bei denen man viel­leicht eine gewisse Hoffnung haben kann, dass dieses Thema ernst genommen wird!

Wir nehmen es auf jeden Fall ernst, uns sind diese Menschen, die im Moment am 23. des Monats nicht mehr wissen, wie es bis zum 31. weitergehen soll, wichtig. Wir sind sozusagen deren AnwältInnen und hoffen, dass Sie diese Aufgabe heute vielleicht auch wahrnehmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

9.16


Präsidentin Doris Bures: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht über­schreiten. – Bitte.

 


9.16.43

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Frau Klub­obfrau! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Guten Morgen, bei Kai­serwetter, im Parlament! Ich möchte ganz gezielt auf das eingehen, was gerade gesagt wurde. Ich verstehe das Unbehagen darüber, dass es bis jetzt nicht gelungen ist, im Mietrecht mehr neu zu regeln als die sogenannte Thermenregelung, die aber immerhin mit der Wohnrechtsnovelle 2015 doch eine wichtige Klarstellung in Bezug auf die Er­haltungspflicht für das Innere des Mietobjekts gebracht hat, die eben beim Vermieter liegt. Das war nicht nichts, aber es war nicht das, was im ursprünglichen Regierungs­programm von 2013 enthalten ist, nämlich eine umfassende Reform des Mietrechts.

Dass diese bis jetzt nicht gelungen ist, das ist auch für mich unbefriedigend, und zwar allein schon deshalb, weil das der letzte größere zivilrechtliche Punkt im Regierungs­programm ist, der in meine Zuständigkeit fällt, den wir noch nicht erledigen konnten. Alles andere haben wir erledigt. Das, was jetzt im erweiterten Regierungsprogramm, im aktuellen Arbeitsprogramm enthalten ist, das werden wir, soweit es meinen Zuständig­keitsbereich betrifft, auch relativ rasch abarbeiten können.

So gesehen ist das für mich auch unbefriedigend, es ist aber natürlich auch unbefrie­digend – das verstehe ich –, weil sich einfach viele Faktoren negativ auswirken und ge­nau zu dem sozialen Problem führen, das auch ich sehe. Diesbezüglich möchte ich Frau Klubobfrau Glawischnig schon sagen: Ja, ich verstehe das sehr gut. Ich erinnere mich sehr gut daran, dass wir seinerzeit, als ich im Jahr 1980 nach Wien gezogen bin, als Jungfamilie eine geförderte Wohnung bekommen haben. Damals gab es sogar eine Zeit lang Wohnbeihilfen, es gab Eigenmittelersatzdarlehen für Jungfamilien. All diese Din­ge – das betrifft jetzt nicht den Bund, sondern vor allem die Länder – scheinen nun nicht mehr zu greifen, das scheint nicht mehr zu funktionieren.

Da muss man schon sehen, dass das, wie schon gesagt wurde, eine Reihe von Kom­petenzträgern betrifft. Ich kann nur für das Zivilrechtliche tatsächlich zuständig sein. Zu allem, was jetzt angesprochen wurde, zum Beispiel auch zur Problematik der Makler­provision, sage ich: Das fällt eigentlich in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeri­ums – ich will es nur klarstellen –, aber ich sehe das Problem, das ist schon richtig. Alle gebührenrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Mietrecht fallen in die Zustän­digkeit des Finanzministeriums. Die Frage der Zweckbindung der Wohnbauförderungs­mittel – Sie wissen es alle – betrifft natürlich einerseits das Wirtschaftsministerium, liegt andererseits in der Zuständigkeit der Länder, ist also Länderkompetenz. Ich habe den Eindruck, dass es da eigentlich auf mehreren Zuständigkeitsebenen entsprechender Ak­tivitäten bedürfte.

 


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