spiel auch die Rechte der Anrainer und Anrainerinnen stärken würde, sind Sie säumig. Sie sind säumig bei jenen Themenbereichen der Umweltpolitik, bei denen es um mehr Bürgerbeteiligung geht, und Sie sind auch säumig darin, das Parlament in seiner Funktion ernst zu nehmen, denn auf Anträge, die ernsthaft formuliert sind und eine vernünftige Begründung enthalten, ist von Ihnen seit 2013 noch nie eine ernsthafte Antwort erfolgt. Das würde ich mir, neben der Verwaltungsvereinfachung, von einem Minister in Zukunft auch wünschen.
Den Antrag der Kollegin Brunner werden wir nicht unterstützen. Das kann ich auch begründen: Er zielt aus meiner Sicht stark auf die Glashausthematik ab, die im Burgenland diskutiert wurde, wo es um ein 16 Hektar großes Glashaus gegangen ist. Darauf zielt die Diskussion meiner Einschätzung nach ab.
Dort, wo wir mit industrieller Landwirtschaft zu tun haben und es tatsächlich Probleme gegeben hat – es ging da um einen Fall im Burgenland –, waren es hauptsächlich politische Probleme, die wir gesehen haben. Es handelte sich um Landtagsausschüsse, die tatsächlich Themen schon beschlossen haben, bevor sie beantragt waren – dies von Politikern, in deren Personenkomitee die Projektbetreiber gesessen sind, und um Geldflüsse, die mutmaßlich einer Landespartei geholfen haben. Aber es ging nie um ein UVP-Verfahren, das dort in irgendeiner Form ein Problem gelöst hätte. (Abg. Brunner: … meinen Antrag?!) Deswegen werden wir diesen Antrag nicht unterstützen. – Frau Brunner, Sie können gerne weiterschreien. Das Mikrofon wartet auf Sie, wenn Sie noch etwas zu sagen haben. (Weiterer Zwischenruf der Abg. Brunner.)
Herr Minister, wir unterstützen Ihre Verwaltungsvereinfachung. Ich erwarte jedoch bei den großen Themen mehr Ernsthaftigkeit auch gegenüber den kleinen Fraktionen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
13.41
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.41
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Wir sind uns wohl alle einig darin, dass eine moderne und effiziente Verwaltung Grundvoraussetzung für eine zukunftsorientierte Ausrichtung unseres Staates ist. Diese Novelle wird einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung, Entbürokratisierung und Deregulierung leisten. Angesichts sehr umfangreicher Verfahren ist es auch Ziel, die Verwaltung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger schlanker, effizienter und schneller zu machen. Insgesamt, das ist schon mehrfach angesprochen worden, sind 18 Gesetze betroffen, wobei drei zur Gänze aufgehoben werden. Warum? – Weil sie inzwischen totes Recht geworden sind.
Materiell möchte ich das Wasserrechtsgesetz herausgreifen. In diesem Bereich gibt es zahlreiche Neuregelungen, die unter anderem einen effizienteren Datenaustausch zwischen Behörden und Wasserberechtigten garantieren sollen. Grundsätzlich werden Wasserberechtigte verpflichtet, ihre Befunddaten über eine Schnittstelle zu übermitteln. Zudem sind Verlängerungen von bestimmten Fristen möglich, etwa im Falle von Gewässersanierungen. Die Bestimmungen über die Gewässerbeschau werden in die allgemeinen Bestimmungen der Gewässeraufsicht eingegliedert. Ebenso entfällt eine Reihe von Bewilligungspflichten, wie etwa jene für die heute bedeutungslos gewordene Holztrift.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Novelle wird meines Erachtens Deregulierung, Verwaltungsvereinfachung spürbar. Mir ist es wichtig, dass insgesamt alle Rechtsbereiche durchforstet werden. Mit diesem Verwaltungsreformgesetz werden wesentliche Schritte in die richtige Richtung gesetzt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
13.43
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