Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 123

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einem UVP-Gesetz herumdoktert, wenn bis Ende Mai die Umsetzung der EU-Richt­linie, welche nämlich die Richtlinie der Umweltverträglichkeitsprüfung ändert, ohnedies ansteht. Das ist etwas, was ich nicht verstehen kann, warum man das jetzt noch schnell mit hineingepackt hat. Kann natürlich auch sein, dass man dann versucht, die Ver­schlechterungen, die man jetzt herausgenommen hat, in die neue Novelle dann doch wieder hineinzunehmen. Aber ich bin überzeugt davon, dass da viele ganz genau hin­schauen werden.

Ich möchte aber durchaus auch etwas Positives kundtun. Einige Punkte begrüßen wir nämlich sehr: Das ist die Beseitigung der Doppel- und Dreifachzuständigkeiten, dann natürlich auch die Berücksichtigung der bestehenden Judikatur des Europäischen Ge­richtshofes, um ein Beispiel zu nennen, und die Einbeziehung von zum Beispiel Schwer­metallen in Programme zur Reduzierung von Feinstaubbelastung.

Alles in allem, muss ich aber trotzdem sagen, wird dieses Vorhaben unsere Zustim­mung nicht bekommen.

Ein Wort noch zum Entschließungsantrag der Kollegin Brunner. Wir haben jetzt kurz diskutiert, wir sind ein bisschen zwiegespalten, gebe ich auch ehrlich zu, aber wir wer­den diesen Antrag mittragen, wobei wir grundsätzlich sehr gegen zusätzliche Bürokra­tisierung sind. Aber wir nehmen es positiv und sagen, das wäre vielleicht ein guter An­satz, einen Impuls zu geben, um von Chemiekeulen auf sehr gut funktionierende alter­native Produkte umzusteigen. Deswegen werden wir das diesmal auch mittragen. – Dan­ke. (Beifall beim Team Stronach.)

14.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bacher. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.04.22

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Ho­hes Haus! Ich melde mich zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung zu Wort. Die UVP ist ein wichtiges Instrument zum nachhaltigen Schutz unserer Umwelt. Natürlich gibt es aber auch einige Kritikpunkte, dazu gehören auch die in den Anträgen gefor­derte Ver­ringerung der Verfahrensdauer sowie eine möglichst geringe Bürokratie. Im Zuge der Verwaltungsreform wird bereits daran gearbeitet, ein rasches und effizientes und damit kürzeres Verfahren zu erreichen. Kürzere Fristen und schnellere, effizientere Verfahren sind Teil der geplanten Verwaltungsreform. Werden zum Beispiel Stromleitungen in be­stehende Trassen gelegt, so sind diese Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen keine UVP-pflichtigen Neuvorhaben, sondern unterliegen einer schnelleren Einzelfall­prüfung, bei der ebenfalls die Auswirkungen durch die Veränderungen geprüft werden.

Dass die UVP ihre Berechtigung hat, darin sind wir uns hier ja wohl einig. Und darin, dass eine ordentliche Prüfung ihre Zeit braucht, wohl auch. Da und dort kann sicher gekürzt werden, aber die Qualität der Prüfung darf auf keinen Fall sinken. Denn bei allen Diskussionen darf nicht vergessen werden, worum es bei der UVP geht, nämlich darum, unsere Umwelt nicht noch weiter zu überfordern, sondern nachhaltig zu schüt­zen. Andererseits bringen UVP-geprüfte Großbauvorhaben oder Projekte wie etwa in meiner Region Seilbahnerweiterungen oder Kraftwerksbauten eine hohe Wertschöp­fung für die Region und sind ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor.

Die Regierung arbeitet konsequent daran, Österreich in allen Bereichen zukunftsfit zu machen, auch hinsichtlich der UVP. Dazu braucht es keinen zusätzlichen Antrag, der uns darauf aufmerksam macht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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