14.06
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher auf den Rängen und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Wir debattieren heute eine Novellierung des Verwaltungsreformgesetzes für die Bereiche Landwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Insgesamt stehen 21 Materien zur Diskussion. Ich denke, dass sich das auch in der Praxis nachhaltig positiv auswirken wird.
Reformen sollen dann gesetzt werden, wenn sie notwendig und treffsicher sind. Das, denke ich, ist beim heutigen Tagesordnungspunkt jedenfalls der Fall. Ziel ist Verwaltungsvereinfachung, aber auch Bürokratieabbau. Genauso notwendig ist mehr Transparenz. Die Grundlage dafür wird heute gelegt. Gesetze, die im Bereich Landwirtschaft und Umwelt antiquiert und daher überholt sind, werden aufgehoben beziehungsweise vereinfacht.
Da das Verwaltungsreformgesetz eine Querschnittsmaterie ist, haben wir es im Verfassungsausschuss behandelt. Ich denke, das war auch der richtige Ausschuss dafür.
Ich möchte nun einige positive Änderungen ansprechen: zum einen im Wasserrechtsgesetz, aber auch im Rebenverkehrsgesetz – dieses Rebenverkehrsgesetz wird überhaupt aufgehoben. Ich halte es auch für notwendig, dass die Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Schönbrunn mit den Bundesgärten vereinigt wird. Da kann man Synergien nützen und laut Aussage des Ministeriums in etwa eine Einsparung von einer halben Million Euro erreichen.
Geschätzte Damen und Herren! Bei diversen Genehmigungsverfahren nach dem Wasserrechtsgesetz, aber auch nach der Bauordnung haben bereits jetzt Umweltanwälte beziehungsweise Experten im Bereich Natur- und Landschaftsschutz Parteienstellung, auch was größere Bauvorhaben betrifft, auch bei industrieller Gemüseproduktion, auch bei diversen Widmungsänderungen. Ich halte daher nichts davon, dass es laut Grünen notwendig sei, in diesem Bereich eine zusätzliche UVP-Pflicht einzuführen und zu beschließen. Die gesetzlichen Regelungen, die wir jetzt haben, reichen jedenfalls aus.
Geschätzte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte, Frau Abgeordnete.
14.08
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Manche wundern sich vielleicht, wenn ich im Zuge der Debatte zur Verwaltungsreform auf Pferde, auf ganz besondere Pferde, auf Lipizzaner, zu sprechen komme. Aber das ist erforderlich, denn im umfassenden Gesetzeskonvolut verbergen sich auch Änderungen des Spanische Hofreitschule-Gesetzes, zwar nur geringfügige Änderungen, aber doch solche, die einige Klarstellungen erforderlich machten, um für die Lipizzaner-Zucht in der Steiermark, im weststeirischen Bundesgestüt Piber, keine Sorgen entstehen zu lassen. Konkret geht es um die Umbenennung des Bundesgestüts Piber in Lipizzanergestüt Piber. Das ist durchaus auch sinnvoll, weil dies der ortsüblichen Bezeichnung entspricht und auch kommunikations- und marketingtechnisch einfach besser zu verwerten ist.
Zweitens wird mit dieser Gesetzesänderung der niederösterreichische Standort Heldenberg, der als Trainingszentrum ausgebaut wurde, in den Aufgabenkatalog der Hofreitschule aufgenommen.
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