Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 124

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14.06.16

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kol­leginnen und Kollegen! Werte Zuseher auf den Rängen und zu Hause vor den Fern­sehschirmen! Wir debattieren heute eine Novellierung des Verwaltungsreformgesetzes für die Bereiche Landwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Insgesamt stehen 21 Ma­terien zur Diskussion. Ich denke, dass sich das auch in der Praxis nachhaltig positiv auswirken wird.

Reformen sollen dann gesetzt werden, wenn sie notwendig und treffsicher sind. Das, denke ich, ist beim heutigen Tagesordnungspunkt jedenfalls der Fall. Ziel ist Verwal­tungsvereinfachung, aber auch Bürokratieabbau. Genauso notwendig ist mehr Trans­parenz. Die Grundlage dafür wird heute gelegt. Gesetze, die im Bereich Landwirtschaft und Umwelt antiquiert und daher überholt sind, werden aufgehoben beziehungsweise vereinfacht.

Da das Verwaltungsreformgesetz eine Querschnittsmaterie ist, haben wir es im Verfas­sungsausschuss behandelt. Ich denke, das war auch der richtige Ausschuss dafür.

Ich möchte nun einige positive Änderungen ansprechen: zum einen im Wasserrechts­gesetz, aber auch im Rebenverkehrsgesetz – dieses Rebenverkehrsgesetz wird über­haupt aufgehoben. Ich halte es auch für notwendig, dass die Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Schönbrunn mit den Bundesgärten vereinigt wird. Da kann man Synergien nützen und laut Aussage des Ministeriums in etwa eine Einspa­rung von einer halben Million Euro erreichen.

Geschätzte Damen und Herren! Bei diversen Genehmigungsverfahren nach dem Was­serrechtsgesetz, aber auch nach der Bauordnung haben bereits jetzt Umweltanwälte beziehungsweise Experten im Bereich Natur- und Landschaftsschutz Parteienstellung, auch was größere Bauvorhaben betrifft, auch bei industrieller Gemüseproduktion, auch bei diversen Widmungsänderungen. Ich halte daher nichts davon, dass es laut Grünen notwendig sei, in diesem Bereich eine zusätzliche UVP-Pflicht einzuführen und zu be­schließen. Die gesetzlichen Regelungen, die wir jetzt haben, reichen jedenfalls aus.

Geschätzte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.08.40

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Manche wundern sich vielleicht, wenn ich im Zu­ge der Debatte zur Verwaltungsreform auf Pferde, auf ganz besondere Pferde, auf Li­pizzaner, zu sprechen komme. Aber das ist erforderlich, denn im umfassenden Ge­setzeskonvolut verbergen sich auch Änderungen des Spanische Hofreitschule-Geset­zes, zwar nur geringfügige Änderungen, aber doch solche, die einige Klarstellungen er­forderlich machten, um für die Lipizzaner-Zucht in der Steiermark, im weststeirischen Bun­desgestüt Piber, keine Sorgen entstehen zu lassen. Konkret geht es um die Umbenen­nung des Bundesgestüts Piber in Lipizzanergestüt Piber. Das ist durchaus auch sinn­voll, weil dies der ortsüblichen Bezeichnung entspricht und auch kommunikations- und marketingtechnisch einfach besser zu verwerten ist.

Zweitens wird mit dieser Gesetzesänderung der niederösterreichische Standort Hel­denberg, der als Trainingszentrum ausgebaut wurde, in den Aufgabenkatalog der Hof­reitschule aufgenommen.

 


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