Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 169

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Laut aktuellem Stand haben diese Initiative bereits 20 000 Bürger unterstützt. Gefordert wird eine klare Herkunftsbezeichnung für Lebensmittel, und dafür gibt es auch handfeste Argumente. (Abg. Pirklhuber: Richtig! Gute Argumente!) So spricht eine Studie der Kep­ler Universität Linz von 10 000 zusätzlichen Arbeitsplätzen, wenn nur 10 Prozent mehr re­gionale Produkte eingekauft würden. Das BIP würde dabei um über 1 Milliarde € wach­sen. Der höhere Konsum regionaler Produkte zieht aber auch noch viele weitere Vor­teile nach sich. Österreich hat im Gegensatz zu vielen anderen Staaten einen sehr ho­hen gesetzlichen Produktstandard bei Lebensmitteln. Dieser betrifft sowohl die Sicher­heit als auch die Sauberkeit und die Gesundheit der Produkte.

Es gibt zwar viele Gütesiegel – das ist vorhin schon besprochen worden –, aber der Wildwuchs ist undurchschaubar. 86 Prozent der Konsumenten wollen jedoch wissen, was sie auf dem Teller haben, und treffen in diesem Sinne auch ihre Kaufentscheidung. Im Speziellen fordert die Bürgerinitiative verpflichtende Herkunftsbezeichnungen auf Spei­sekarten und Verarbeitungsprodukten. Es soll die Herkunft der Hauptzutaten eines Ge­richts auf den Speisekarten der Restaurants und Kantinen gekennzeichnet werden. Wei­ters soll der Ursprung der wichtigsten Zutaten eines verbreiteten Produkts verpflichtend auf der Verpackung angegeben werden.

Ein prominenter Haubenkoch meinte einmal: „Es ist gut, wenn das Geld in der Region bleibt und nicht über die Autobahn abhaut.“ – Mit dieser Aussage gebe ich dem Hau­benkoch recht. Es muss unser Ziel sein, die heimischen Bauern und Landwirte so zu un­terstützen, dass die Qualität unserer regionalen Produkte mehr in den Vordergrund rückt, denn die Wirtschaft, die Umwelt und die Konsumenten – alle profitieren davon. – Dan­ke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.36


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Jannach, Sie sind der nächste Redner. – Bitte.

 


16.36.50

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ganz kurz – es ist ja schon viel über diese Kennzeichnung gesprochen worden – noch ein­mal zur Klarstellung – das ist einfach ein plakatives Beispiel, deswegen muss man das immer wieder bringen –: Es geht um das plakative Beispiel Handl Tyrol. Die Firma ist ausgezeichnet, schafft viele Arbeitsplätze – das ist von uns allen unbestritten. Das, was wir kritisieren, ist, dass da gesetzlich gedeckte Konsumententäuschung erfolgt, und zwar wegen der geschützten geografischen Angabe. Herr Abgeordneter Vogl hat das schon erläutert. „Geschützte geografische Angabe“ suggeriert dem Konsumenten, das Pro­dukt kommt aus Tirol. (Bundesminister Rupprechter: Das Produkt kommt ja auch aus Tirol!) Das ist ganz normal. (Der Redner hält die Abbildung einer Packung Tiroler Speck der Firma Handl in die Höhe.) Jeder, dem Sie das zeigen, wird sagen: Das ist Tiroler Speck, ganz klar Tiroler Speck. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminister Rupp­rechter.Sie können sich dann gerne zu Wort melden, Herr Minister. (Zwischenruf des Abg. Höfinger.)

Jeder wird sagen: Tiroler Speck, der kommt dort her! Er kommt aber nicht dort her! Jeder von uns weiß, dass das Grundprodukt des Specks nicht aus Tirol kommt, weil Ti­rol keine relevante Speckproduktion hat. Trotzdem steht hier „geschützte geografische Angabe“ drauf. Der Konsument wird getäuscht.

Das zweite Täuschungsproblem: Da ist auch das AMA-Gütesiegel drauf. Das AMA-Gütesiegel – das ist schon vorhin erwähnt worden –: Das Schweinefleisch kommt aus Österreich. Was steht auf der Rückseite der Packung Tiroler Karreespeck? Auf der Rückseite steht: Schweinefleisch – nicht, dass es aus Österreich ist. Auf der Home­page von Handl Tyrol steht, sie holen Schweinefleisch aus Deutschland und auch aus Dä-


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