Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 168

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Russlandsanktionen; diese haben massive Einbrüche bei den Fleischexporten nach sich gezogen. (Abg. Eßl: ... Putin!) Wir waren gegen die Anhebung der Sozialversiche­rungsbeiträge für unsere Bauern per 1. Jänner 2017. (Abg. Sieber: ... Pauschalierung!) Und vor allem sind wir für eine gerechte Verteilung der Agrarfördermittel in Richtung Klein- und Mittelbetriebe und nicht für Großkonzerne wie zum Beispiel die Stiftung Fürst Liech­tenstein, die 1 Million € und mehr an jährlichen Fördermitteln bekommt. (Beifall bei der FPÖ.)

16.31


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


16.31.15

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Ho­hes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Antrag 1393/A(E) wird eine Än­derung der AMA-Gütesiegel-Richtlinie für Be- und Verarbeitungsprodukte hinsichtlich der erlaubten Toleranzgrenzen in österreichischen Produkten gefordert.

Dazu möchte ich klar festhalten, auch wenn von Ihnen hier etwas anderes suggeriert werden sollte, dass sich das AMA-Marketing stets für eine transparente und nachvoll­ziehbare Herkunftsdeklaration eingesetzt hat. Nicht umsonst sind das Vertrauen der Kon­sumentinnen und Konsumenten in das AMA-Gütesiegel und auch dessen Bekannt­heitsgrad unerreicht groß.

Bei den AMA-Gütesiegeln unterscheiden wir zum einen das AMA-Biosiegel, bei dem auch eine transparente und nachvollziehbare Herkunftsbezeichnung in der Zutatenliste im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten vollständig umgesetzt ist. Bei soge­nannten Monoprodukten wie Fleisch, Milch, Obst oder auch Gemüse, die das AMA-Gü­tesiegel tragen, können Sie sich zu 100 Prozent darauf verlassen, dass Sie ausschließ­lich österreichische Qualität kaufen. Bei Verarbeitungsprodukten wie zum Beispiel Wurst oder auch Fruchtjoghurt, die geschmacksgebende Zutaten enthalten, die nicht in ent­sprechender Qualität und Menge in Österreich verfügbar sind, können diese bis zu ei­nem Anteil von 33 Prozent ohne Herkunftsnachweise zugesetzt werden.

Als Beispiel nenne ich hier die Zugabe von Ananas bei Fruchtjoghurt. Jeder hier wird verstehen, dass dieser Zusatz nicht österreichischer Herkunft sein kann. Eine Vorgabe von 100 Prozent beziehungsweise 90 Prozent Rohstoffherkunft aus Österreich, so wie es in Ihrem Antrag gefordert ist, würde sehr viele Produkte aus dem AMA-Gütesiegel-Programm ausschließen. Österreichische Produkte könnten dadurch wesentlich leich­ter durch ausländische Produkte verdrängt werden. Dennoch wird in den Gremien der AMA-Marketing intensiv über Lösungsvorschläge für eine noch transparentere Deklara­tion und Herkunftsregelung nachgedacht.

Da aber auf europäischer Ebene derzeit intensiv über eine rechtliche Regelung zur Her­kunftsdeklaration diskutiert wird, wartet man die Ergebnisse dieser Gespräche ab, um den Betrieben unnötige Kosten für Verpackungsumstellungen zu ersparen. Das AMA-Gütesiegel genießt zu Recht höchstes Vertrauen bei Konsumentinnen und Konsumen­ten. Unser Bemühen ist es, die Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit diese Gütesie­gels noch weiter zu entwickeln. (Beifall bei der ÖVP.)

16.33


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.

 


16.33.52

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Ich beziehe mich auf den Tagesordnungspunkt 11, Bürger­initiative betreffend „FAIRE LEBENSMITTEL“. So heißt nicht nur ein Verein, sondern eben auch die Bürgerinitiative, die im Parlament eingebracht wurde und die wir im Land­wirtschaftsausschuss debattiert haben.

 


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