zur Regierungsvorlage (1524 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz geändert wird (1561 d.B.) (TOP 20, 171. Sitzung des Nationalrates)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:
„In Ziffer 1 werden in lit a) die Beträge „3,50 Euro“, „7,50 Euro“ und „17,50 Euro“ jeweils durch „0 Euro“ ersetzt.“
Begründung
„Die Flugabgabe schadet dem Standort und kostet Arbeitsplätze. Zudem wird in der volkswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung deutlich, dass eine Abschaffung mehr budgetäre Effekte wie eine Beibehaltung bringt.“ (Österreichische Luftverkehrs- und Tourismuswirtschaft)
Die Flugabgabe ist eine Belastung für die österreichische Luftverkehrswirtschaft. Die Flughäfen leiden darunter, dass Fluglinien die Abgabe in ihre Gesamtkalkulation bei der Entscheidung für oder gegen eine Destination einbeziehen. Fluglinien können aufgrund des starken Wettbewerbs die Kosten nur sehr eingeschränkt an Kunden weitergeben und leiden unter Gewinneinbußen. In diesem Wettbewerb ist Österreich nun einfach teurer. (Österreichische Luftverkehrs- und Tourismuswirtschaft)
Um den veränderten Rahmenbedingungen im innereuropäischen Wettbewerb zu entsprechen, und die Standortattraktivität zu erhöhen sowie zur Forcierung neuer Arbeitsplätze, ist die Halbierung der Flugabgabe zwar ein positives Zeichen, die völlige Streichung der Flugabgabe jedoch die weit bessere Lösung.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.03
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Das Thema dieser Debatte ist die Halbierung der Flugabgabe, und wir NEOS unterstützen diese Halbierung – allerdings mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Das möchte ich auch genauer begründen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für den Antrag der Freiheitlichen betreffend die Abschaffung der Flugabgabe.
Wir halten diese und viele weitere Abgaben und Steuern, die wir derzeit als Öko- oder Umweltsteuern bezeichnen, für tatsächlich nicht lenkend: Sie haben keinen Effekt. (Abg. Kogler: Eben! ... erhöhen!) Es ist – Kollege Willi hat das auch sehr gut mit seinen Tafeln veranschaulicht – nicht so, dass wir durch die Einführung der Flugabgabe den Flugverkehr in irgendeiner Form reduziert, gelenkt oder der Umwelt sonst irgendeinen guten Dienst erwiesen hätten, sondern wir haben die Abgabe eingeführt, um den Haushalt in einem sehr kleinen Ausmaß zu sanieren.
Das bedeutet, das, was wir an einer sogenannten ökosozialen Steuerreform, an einer Steuerstrukturreform brauchen, ist tatsächlich eine CO2-Steuer (Abg. Kogler: Da wären die Flugzeuge ja wieder nicht erfasst!), diese CO2-Steuer müsste natürlich auch Kerosin umfassen. (Abg. Kogler: Ah, doch!) Dass die Luftfahrt bis 2050 die Emissionen halbieren will, bedeutet, weil sie im Pariser Agreement nicht eingerechnet ist, nur, dass sie nicht gezwungen ist, bis 2050 tatsächlich auf null umzustellen.
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