aber auch noch viel vor uns liegt. Positiv ins Feld führen kann man, dass es im Hohen Haus die Diskussion gibt, dass eine elektronische Bürgerinitiative eingeführt wird. Wie sinnvoll das ist und wie das technisch dann genau umgesetzt wird, ist eine zweite Frage. Diskutiert wird auch, dass die Initiatorinnen und Initiatoren bei Einbringen einer Initiative ein einmaliges Rederecht im Petitionsausschuss bekommen; das halte ich ebenfalls für eine sinnvolle Sache. Das sind Punkte, mit denen wir dem Ziel, das ich immer wieder angesprochen habe, dass wir das zu einem Recht für die Initiatorinnen und Initiatoren machen müssen, einen Schritt näher kommen.
Im letzten Petitionsausschuss haben wir unter den Fraktionsführern eine grundsätzliche Einigkeit darüber gehabt, dass wir das nächste Hearing vorbereiten und dass ich – ich glaube, das erste Mal in der Geschichte des Hauses – einen Vorschlag vorbereiten darf, dass es eine Konferenz zwischen den Landtagen, dem Nationalrat und dem Bundesrat zu diesem Thema gibt, was in Deutschland schon sehr lange üblich ist.
Das gibt Hoffnung, dass es in die richtige Richtung geht. Dennoch, wenn wir jetzt das Thema Bürgerbeteiligung allgemein betrachten und sehen, wie rasch sich alles wandelt, dann sind wir, glaube ich, bedeutend langsamer als der Wandel an sich. Wenn wir mit den Schritten, die wir in dreieinhalb Jahren erkämpft haben, zufrieden sind, erwartet man schon wieder das Doppelte und Dreifache von uns, und das nicht zu Unrecht.
Deswegen: Ja, ich komme gerne auf das Angebot zurück, dass wir einmal in Richtung eines gemeinsamen Vorschlags der Fraktionsführer gehen und auch einen entsprechenden Antrag einbringen.
Ein sehr großes Anliegen wäre mir aber auch – nämlich aufgrund der Diskussionen mit Vertretern der Initiativen, denn viele habe ich ja auch getroffen –, dass diese Initiativen auch stärker das Parlament spüren. Ich habe es an der einen oder anderen Stelle auch schon gesagt: Das Problem ist, dass wir das Versprechen, das wir nach außen abgeben, gerade in der Kommunikation noch überhaupt nicht einhalten. Es ist so: Der Initiator kommt ins Parlament, übergibt das Packerl; wenn er darauf besteht, bekommt er ein Foto mit der Frau Präsidentin. Die Parlamentsdirektion ist dann zwar in Kontakt mit ihm, allerdings erhält er keine konkrete Stellungnahme des Parlaments im Sinne von: Was ist die Position der Fraktionen gewesen? Wie ist der weitere Vorgang?
Das ist für ihn ein großes schwarzes Loch – außer wenn man von einem Bürger oder einer Bürgerin erwartet, dass diese Person sich ausschließlich mit Politik beschäftigt. Das dürfen wir aber nicht erwarten, denn die haben alle einen anderen Brotberuf.
Insofern bin ich einerseits zufrieden, weil ich weiß, wie hart es war, als wir vor dreieinhalb Jahren begonnen haben, andererseits tatsächlich auch schon etwas ungeduldig, was die nächsten Schritte betrifft, da habe ich große Sorge. Ich habe zwar im Petitionsausschuss selbst mit den Kollegen Gahr und Lipitsch das Gefühl, dass auch die Regierungsfraktionen durchaus kooperativ sind, allerdings macht mich die Großwetterlage in der Regierung nicht zuversichtlich, dass wir jetzt noch riesige Reformen im Petitionsausschuss durchbringen werden.
Ich bleibe etwas optimistisch, werde wegen des nächsten Reformvorschlags auf die Kollegen zukommen, und wir werden sehen, wie die nächste Abstimmung ausgeht. – Einen schönen Abend! (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Pirklhuber.)
20.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
20.22
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie viele Schwangerschaftsabbrüche gibt es in Österreich jährlich? Was sind die Ursachen dafür? Und warum gibt es in Österreich keine anony-
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