Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 235

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aber auch noch viel vor uns liegt. Positiv ins Feld führen kann man, dass es im Hohen Haus die Diskussion gibt, dass eine elektronische Bürgerinitiative eingeführt wird. Wie sinnvoll das ist und wie das technisch dann genau umgesetzt wird, ist eine zweite Fra­ge. Diskutiert wird auch, dass die Initiatorinnen und Initiatoren bei Einbringen einer Ini­tiative ein einmaliges Rederecht im Petitionsausschuss bekommen; das halte ich eben­falls für eine sinnvolle Sache. Das sind Punkte, mit denen wir dem Ziel, das ich immer wieder angesprochen habe, dass wir das zu einem Recht für die Initiatorinnen und Ini­tiatoren machen müssen, einen Schritt näher kommen.

Im letzten Petitionsausschuss haben wir unter den Fraktionsführern eine grundsätzli­che Einigkeit darüber gehabt, dass wir das nächste Hearing vorbereiten und dass ich – ich glaube, das erste Mal in der Geschichte des Hauses – einen Vorschlag vorbereiten darf, dass es eine Konferenz zwischen den Landtagen, dem Nationalrat und dem Bun­desrat zu diesem Thema gibt, was in Deutschland schon sehr lange üblich ist.

Das gibt Hoffnung, dass es in die richtige Richtung geht. Dennoch, wenn wir jetzt das Thema Bürgerbeteiligung allgemein betrachten und sehen, wie rasch sich alles wan­delt, dann sind wir, glaube ich, bedeutend langsamer als der Wandel an sich. Wenn wir mit den Schritten, die wir in dreieinhalb Jahren erkämpft haben, zufrieden sind, erwar­tet man schon wieder das Doppelte und Dreifache von uns, und das nicht zu Unrecht.

Deswegen: Ja, ich komme gerne auf das Angebot zurück, dass wir einmal in Richtung eines gemeinsamen Vorschlags der Fraktionsführer gehen und auch einen entsprechen­den Antrag einbringen.

Ein sehr großes Anliegen wäre mir aber auch – nämlich aufgrund der Diskussionen mit Vertretern der Initiativen, denn viele habe ich ja auch getroffen –, dass diese Initiativen auch stärker das Parlament spüren. Ich habe es an der einen oder anderen Stelle auch schon gesagt: Das Problem ist, dass wir das Versprechen, das wir nach außen abge­ben, gerade in der Kommunikation noch überhaupt nicht einhalten. Es ist so: Der Initia­tor kommt ins Parlament, übergibt das Packerl; wenn er darauf besteht, bekommt er ein Foto mit der Frau Präsidentin. Die Parlamentsdirektion ist dann zwar in Kontakt mit ihm, allerdings erhält er keine konkrete Stellungnahme des Parlaments im Sinne von: Was ist die Position der Fraktionen gewesen? Wie ist der weitere Vorgang?

Das ist für ihn ein großes schwarzes Loch – außer wenn man von einem Bürger oder einer Bürgerin erwartet, dass diese Person sich ausschließlich mit Politik beschäftigt. Das dürfen wir aber nicht erwarten, denn die haben alle einen anderen Brotberuf.

Insofern bin ich einerseits zufrieden, weil ich weiß, wie hart es war, als wir vor dreiein­halb Jahren begonnen haben, andererseits tatsächlich auch schon etwas ungeduldig, was die nächsten Schritte betrifft, da habe ich große Sorge. Ich habe zwar im Petitionsaus­schuss selbst mit den Kollegen Gahr und Lipitsch das Gefühl, dass auch die Regie­rungsfraktionen durchaus kooperativ sind, allerdings macht mich die Großwetterlage in der Regierung nicht zuversichtlich, dass wir jetzt noch riesige Reformen im Petitions­ausschuss durchbringen werden.

Ich bleibe etwas optimistisch, werde wegen des nächsten Reformvorschlags auf die Kol­legen zukommen, und wir werden sehen, wie die nächste Abstimmung ausgeht. – Ei­nen schönen Abend! (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Pirklhuber.)

20.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


20.22.04

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Wie viele Schwangerschaftsabbrüche gibt es in Österreich jährlich? Was sind die Ursachen dafür? Und warum gibt es in Österreich keine anony-


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