Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 53

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am Herzen, denn was gibt es Wichtigeres in einer Gesellschaft, als denen zu helfen, die Hilfe brauchen? Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.01


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig zu Wort. – Bitte.

 


11.02.04

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Ich möchte zu Beginn meiner Rede die Schülerinnen und Schüler der HTL St. Pölten recht herzlich bei uns begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Bei­fall.)

Ebenso möchte ich die Seniorinnen und Senioren aus Anger bei Weiz herzlich be­grüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Geschätzte Damen und Herren! Das Sachwalterrecht, das im Jahre 1980 durchaus revolutionär gewesen ist, wird heute auf völlig neue Beine gestellt. Es wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet: Weg von der Entmündigung, hin zur Ermächtigung! Es wird ein Paradigmenwechsel, der vor allem den gesellschaftlichen Entwicklungen, der selbstbewussten Behindertenbewegung und auch der UN-Konvention für Rechte von Menschen mit Behinderungen Rechnung trägt, eingeleitet. Ein gutes Gesetz wird heute beschlossen werden.

Die Änderungen werden den Menschen mehr Selbstbestimmung ermöglichen, es wird die Autonomie gestärkt und es wird nach dem Grundsatz: so viel Unterstützung wie nötig und so viel Autonomie wie möglich!, gehandelt werden. In Zukunft soll die gerichtliche Rechtsfürsorge auf den Kern zurückgeführt werden, das ist die Vertretung von Menschen in rechtlichen Belangen.

Ansonsten gibt es noch die gewählte Erwachsenenvertretung – dort kann man sich die Erwachsenenvertreterinnen und -vertreter selber aussuchen – und auch die ge­setz­liche Erwachsenenvertretung. Ich finde es auch ganz, ganz wichtig – das ist einer der entscheidenden Punkte in diesem Gesetz –, dass all diesen Möglichkeiten der Erwach­senenvertretung ein verpflichtendes Clearing vorangestellt werden wird, das bei den Erwachsenenschutzvereinen angesiedelt ist.

Deswegen ist die Finanzierung dieser Erwachsenenschutzvereine von ganz, ganz großer Bedeutung, und wir werden es gemeinsam schaffen, Herr Minister, diese Mittel auch in Zukunft zur Verfügung zu stellen. Da werden wir einfach alle genau hinschauen müssen.

Es ist auch ganz wichtig, davon bin ich auch überzeugt, dass es die regelmäßige Berichts­pflicht sowohl bei der gewählten als auch bei der gesetzlichen Erwach­senenvertretung geben wird, wo immer wieder auch die Lebenssituation der Men­schen, die vertreten werden sollen, dargelegt werden muss. Das ist ebenfalls ein ganz, ganz wichtiger Punkt in diesem Gesetz.

Ich bin überzeugt davon, dieses Gesetz bringt Verbesserungen für die persönlichen Lebensbedingungen, für die persönlichen Lebensumstände der Menschen, die diese Erwachsenenschutzvertretung brauchen. Ich wünsche mir und hoffe, dass dieser partizipative Prozess weitergeführt werden wird, denn er muss weitergeführt werden, damit das Gesetz auch mit Leben erfüllt werden kann. Nun wird es einmal ein Gesetz, das dann auch umgesetzt werden muss.

Ich freue mich auch sehr, dass bei diesem Gesetz die parlamentarische Arbeit gefruchtet hat und das Heimaufenthaltsgesetz wieder in die Novelle mit aufgenommen


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