Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 54

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wurde. Ich möchte mich bei allen für das Engagement bedanken, danke für alle ein­gelangten Stellungnahmen, die dazu beigetragen haben, dass das Heimauf­enthalts­gesetz – das sicherstellt, dass Kinder und Jugendliche bei ungemäßen Freiheitsbe­schränkungen Schutz und Vertretung erhalten – wieder aufgenommen wurde. Ich glaube, das ist ganz, ganz wichtig – Kollege Jarolim hat es angesprochen –, speziell auch im Hinblick auf die Unterstützung für jene Menschen, die in der Vergangenheit Opfer in Heimen wurden, die wir erst vor Kurzem beschlossen haben.

Das ist ein wichtiges Gesetz, geschätzte Damen und Herren, ein gutes Gesetz, das auch zufrieden macht, wenn ich das so sagen darf, das vor allem die Würde und die Rechte der Menschen bestmöglich wahren wird. – Ich danke allen, die mitstimmen werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.05


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Jarmer zu Wort. – Bitte.

 


11.05.58

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch einen Gebärden­sprachdolmetscher): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer hier und auch zu Hause vor den Fernsehgeräten! Heute werden zwei Themen beschlossen. Das eine ist das Erwachsenenschutz-Gesetz, wozu ich sagen kann, dass wir dabei grundsätzlich von einem Meilenstein reden können, denn dieses Gesetz ist auch ein Bekenntnis dazu, dass man partizipativ – ein Best-Practice-Modell, wie das beispielsweise im Minis­te­rium durchgeführt wurde – arbeiten kann, also mit Menschen mit Behinderungen gemeinsam einen Prozess starten kann. Bis dato war es so, dass für Menschen, die besachwaltet wurden, sehr, sehr viel bestimmt und geregelt wurde. Das wird jetzt geändert, und zwar sagt dieses 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, dass quasi alle drei Jahre eine Überprüfung stattfinden muss.

Auch die UN-Menschenrechtskommission in Genf hat 2013 bei der Staatenprüfung bereits gesagt, dass diese Form der Sachwalterschaft, die es in Österreich gibt, geändert werden muss. Das ist damit jetzt gut gemacht, aber es sind noch viele andere Hausaufgaben offen, die noch bis zum nächsten Jahr erledigt werden müssen.

Was die Finanzierung betrifft, hat mein Kollege Albert Steinhauser bereits gesagt – und auch Sie, Herr Minister, haben zugesagt –: Wir werden das auf jeden Fall beobachten. Wichtig ist, dass auch die Länder bei den nächsten Sitzungen mitziehen. Es geht ja nicht nur um das Gesetz, sondern auch um die Unterstützungsleistungen, die man zusätzlich braucht, beispielsweise die Zukunftsplanung dieser Menschen, Unterstüt­zungskreise, aber auch Wohnformen, die geschaffen werden müssen – es braucht eine Deinstitutionalisierung, kleine WGs für diese Menschen –, und auch persönliche Assistenz, die es braucht, um dieses Gesetz vollwertig zu leben und zu erleben. Das sind offene Themen, die noch vorangetrieben werden müssen.

Das Zweite, das auch bereits erwähnt wurde, ist das Heimaufenthaltsgesetz. Bis dato war es so, dass das Heimaufenthaltsgesetz keine Kinder und keine Jugendlichen mit­einbezogen hat. Das wurde nun geändert, dieses Gesetz ist auch auf diese Perso­nengruppen ausgeweitet worden. Das ist auch sehr wichtig und sehr gut. Nur stellt sich wieder die Frage: Wie schaut es mit der Finanzierung aus? Wir hoffen – und wir beleuchten das auch weiterhin –, dass das gut funktioniert.

Ich freue mich, dass in diesem Bereich auch endlich wieder ein Schritt nach vorne gegangen wurde, dass diese Menschen jetzt wieder selbständig entscheiden können,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite