Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 56

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bin sehr froh darüber das wurde hier heute noch nicht gesagt , dass all jene, die bisher unter Sachwalterschaft gefallen sind, mit diesem neuen Gesetz, das ja ab 1. Juli 2018 in Kraft tritt, auch überprüft werden. Es wird überprüft, ob diese Maßnahme noch gerechtfertigt ist.

Mit dieser neuen Maßnahme, mit diesen Clearingstellen, sozusagen mit Mixed Teams, in denen von der Justiz und von der Sozialarbeit jemand dabei ist, wird genau abgewogen, wenn so maßgebliche Maßnahmen gesetzt werden, die in die persönliche Freiheit eines Menschen eingreifen.

Sie als PolitikerInnen, ich als Politikerin habe nicht nur einmal Anfragen bekommen, in denen es um Sachwalterschaften gegangen ist, in denen sich Menschen in dieser Beziehung ungerecht behandelt gefühlt haben, denn es ist doch oft so: Wenn man einmal in den Mühlen des Gesetzes landet, dann ist es schwierig, wieder heraus­zukommen. Nun werden Maßnahmen gesetzt, die genau diese Menschen berück­sichtigen, und es besteht die Möglichkeit, dass alle drei Jahre überprüft wird, ob die Sachwalterschaft noch gerechtfertigt ist. Auch dass die Regelung der Sachwalterschaft mit dem neuen Begriff Erwachsenenschutz-Gesetz betitelt wird, ist eine wichtige Maßnahme.

Der einzige Schatten, der jetzt noch über dem Gesetz liegt, ist die Frage der Finan­zierung. Dazu wurde uns jetzt plausibel vom Herrn Bundesminister erklärt, das wird er schon regeln. Daher möchte ich mit dem Satz schließen, den auch der Herr Bundes­präsident in seiner Antrittsrede eingemahnt und an uns, an die Gesellschaft gerichtet hat: Sehen wir es mit Optimismus, sehen wir es mit Zuversicht, und glauben wir daran, dass das gelöst wird!

Wichtig ist auch die Frage der Evaluierung: Dass alle drei Jahre evaluiert wird, das haben wir hier im Parlament beschlossen. Sie, Herr Bundesminister Brandstetter, haben gesagt, dass das Finanzmonitoring stattfindet und dass, wenn es Bedarf gibt, im Sinne der Menschen, die in diese Situation kommen – das kann jeder und jede von uns sein , nachjustiert wird. Noch einmal: herzlichen Dank für diese Vorlage! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.16

11.16.56


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1528 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist ein­stimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Ein­stimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1528 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 194.)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Finanz-Monitoring zum 2. Erwachsenenschutz-Gesetz.

 


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