Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 86

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Es gibt diesbezüglich ein internationales Abkommen, das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. Das ist ein multila­teraler Vertrag, den Österreich und auch viele andere unterzeichnet haben, und heute geht es darum, dass zehn weitere Staaten ebenfalls Mitglied werden; und nur dann, wenn der betreffende Staat Mitglied ist und somit diese Regelung mit Leben erfüllt wird, können Kinder, die dorthin entführt werden, wieder nach Hause geholt werden.

Die häufigsten Ursachen solcher Kindesentführungen sind, dass im Fall einer Tren­nung, einer Scheidung versucht wird, Vorteilsnahme zu machen, oder dass dem ande­ren Elternteil geschadet werden soll beziehungsweise das Besuchsrecht verweigert werden soll. Es gibt also eine Vielzahl von Gründen, die aber letztendlich alle darin münden, dass das Kind massiv betroffen ist.

Das Haager Übereinkommen soll da ansetzen und die Interessen der Kinder wahren und sicherstellen, dass die Kinder zurückkommen und in der gewohnten Umgebung aufwachsen können, eben eine normale Entwicklung nehmen können. Das ist die Intention dieses Übereinkommens, und daher muss man das unterstützen.

Es ist wichtig, dass dieses Abkommen ausgebaut wird. Manche Kritiker sagen, dieses Abkommen wäre zahnlos, weil keine Sanktionen damit verbunden sind. Trotzdem ist festzuhalten, dass es damit einen internationalen juristischen, zwischenstaatlichen Rahmen gibt, dessen Wirkung immer davon abhängt, wie stark ein Staat da ansetzt, um Kinder zu schützen.

Wir sind jedenfalls dafür und begrüßen die Erweiterung dieses Abkommens. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.05

13.05.27

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Justiz­aus­schusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Zweites Zusatzprotokoll zum Euro­päischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen, in 1470 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Justiz­aus­schusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte Albaniens, Andorras, Armeniens, Marokkos, der Russischen Föderation, der Seychellen, Singapurs zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, in 1459 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Justizaus­schusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte Kasachstans, Perus und der Republik Korea zum Überein­kom­men über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, in 1476 der


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite