Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 106

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Ebenso gibt es Ausnahmemöglichkeiten über Verordnungen bei Kastrationen, Stich­wort Ferkelkastration. Aus unserer Sicht muss klar geregelt werden, dass Eingriffe, die zu erheblichen Schmerzen führen, eben nur unter Schmerzausschaltung und Schmerz­behandlung durchgeführt werden dürfen. Das ist in diesem Gesetz noch nicht ent­halten.

Die Katzenkastration wurde schon angesprochen. Dazu gibt es von mir schon seit Längerem einen Antrag, der jetzt im Ausschuss abgelehnt wurde. Dabei ging es, wie auch von meinem Vorredner angesprochen, um die Definition der Zucht. Ich habe eine genauere Definition beantragt, und zusätzlich war in unserem Antrag enthalten, dass es auch Programme zur Unterstützung der Katzenhalterinnen und Katzenhalter geben soll. Dazu gab es auch eine sehr emotionale Diskussion. Wir erhalten, ich weiß nicht, Hunderte Mails zu diesem Thema, und auch der Großteil der Stellungnahmen hat sich auf dieses Thema bezogen.

Es gab andere Einschätzungen von VertreterInnen der Bauernschaft, würde ich einmal sagen. Es geht uns nicht darum, dass es auf dem Bauernhof keine Katzen mehr geben soll, aber dass eben klar geregelt werden soll – wie gesagt, unser Antrag hätte auch Unterstützungsprogramme vorgesehen –, was als Zucht definiert wird und was nicht. Die Definition, die jetzt drinnen ist, lautet: eine „nicht verhinderte Anpaarung“. – Ich meine, dann ist alles Zucht. Deswegen geht uns dieser Begriff einfach nicht weit ge­nug.

Vielleicht überlegen Sie es sich noch und stimmen meinem Antrag heute hier zu. Der Abänderungsantrag zum Gesetz liegt vor.

Das waren unsere Zusatzvorschläge, denn, wie gesagt, so wie das Tierschutzgesetz jetzt vorliegt, gibt es darin zwar positive Dinge, als Gesamtpaket ist es aber aus Tier­schutzsicht alles andere als ausreichend.

Zu berücksichtigen ist auch noch, und das wäre mein Appell an Sie, Frau Ministerin, dass die Tierhalteverordnung auch in Begutachtung war und da eher Verschlechte­rungen drohen – Stichwort wiederum Katzenkastration, Enthornungen und so weiter. Ich ersuche Sie dringend, die vielen Stellungnahmen ernst zu nehmen und einen weiteren Schritt in Richtung mehr Tierschutz zu machen und nicht zu Verschlechte­rungen beizutragen.

Wichtig ist mir auch noch mein Antrag aus dem Ausschuss zum Kükenschreddern. Ich glaube, wir alle kennen diese Bilder. (Abg. Steinbichler: Ja, natürlich!) Das ist wirklich etwas Grausames, dass männliche Küken einfach geschreddert werden. Ich habe vernommen, dass es schon Diskussionsbereitschaft gibt.

Auch hier mein Appell: Nehmen wir uns bis zum nächsten Mal vor, das grausame Töten von Küken mit dem Tierschutzgesetz zu beenden.

Das Tierschutzgesetz war in seiner ursprünglichen Fassung ein Schritt zu mehr Tier­schutz – wiederholen wir das und tragen wir zu einer weiteren Verbesserung des Tierschutzes in Österreich bei! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt. Er wurde in den Eckpunkten erläutert, ist somit ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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