Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 115

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den Tierschutzorganisationen bis hin zu den Vermarktern, von den Konsumentinnen und Konsumenten bis hin zu auch bäuerlichen Qualitätsproduzenten und -produktions­betrieben.

Bei dieser Gelegenheit sei darauf verwiesen, dass Tierschutz und bäuerliche Tier­haltung per se nicht im Widerspruch zueinander stehen. Ein gutes Beispiel dafür ist der biologische Landbau. Das ist einer der Vorreiter als landwirtschaftliche Produk­tions­methode, in denen der Tierschutz sehr weitreichend – nicht in allen Punkten, aber sehr weitreichend – umgesetzt ist und auch Trendsetter in diese Richtung ist.

Das wird ja auch belohnt, und zwar wird Tierschutz in zweierlei Hinsicht belohnt: Er wird vom Konsumenten belohnt – der wünscht sich mehr Tierschutz – und auch von den Tieren, denn sie liefern einfach eine bessere Leistung. Auch in einer Tierhaltung ist es wichtig, dass sich Tiere wohlfühlen. Tierwohl ist auch die Basis einer Nutz­tier­haltung, daran kommen wir nicht vorbei. Jeder, der eine Ausbildung in diesem Bereich hat, der sich ernsthaft mit Nutztierethologie und mit anderen Dingen beschäftigt, wird draufkommen, dass der Tierschutz eine ganz wichtige Angelegenheit ist, bei der wir gute Diskussionen brauchen, bei der wir auch das Zuhören brauchen.

Das ist oft gar nicht so einfach, weil der Blick ein anderer ist, wenn ich im Stall sozu­sagen mit der Kuh tagtäglich meinen Austausch habe oder wenn ich über die Weide laufe, weil ich Wanderer bin, und da ist eine Kuhherde. Das sind zwei Dinge, die ganz verschieden sind! Die Blickwinkel sind ganz unterschiedlich: Menschen aus dem urbanen Raum haben heute vielleicht gar keine Ahnung mehr von Distanzgefühl und wissen, wenn sie mit ihrem Hund unterwegs sind, oft nicht, dass auch ein Tier einmal plötzlich erschrecken kann. Genauso wie der Mensch erschrecken kann, kann ein Tier erschrecken, und dann kann es leider passieren, dass eine Kuh plötzlich rabiat wird – diese Fälle haben wir auch schon gehabt. Ich erwähne das in aller Kürze.

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich betreffend einen Punkt überzeugt bin: Die Zertifizierung von Stalleinrichtungen ist ein richtiger Schritt. Das ist eine Forderung aus dem Jahr 1999, die wir endlich umsetzen: eine Zertifizierung von Stalleinrichtungen, wenn sie tiergerecht sind – übrigens würde ich mir das dann auch bei Lebensmitteln erwarten. Ist die Stalleinrichtung tiergerecht? – Passt! Dann weiß der Bauer, wenn er etwas neu einrichtet, wenn er etwas baut: Ja, das entspricht dem Standard, das ist gute Praxis, das ist tiergerecht! Dann kann er das mit gutem Gewissen machen.

Ich möchte sagen, dass wir in zweiter Lesung einigen Teilen zustimmen.

Abschließend ein letzter Punkt: Bei den Ausnahmen bei dieser schwierigen Frage betreffend Weidehaltung und Auslauf von Rindern haben wir in zwei Punkten Über­einstimmung mit der Regierungsvorlage, und in einem Punkt, Kollege Auer, nicht. Wir halten es nicht für klug, diese behördlichen Meldesysteme einzuführen, wie das dein Abänderungsantrag jetzt vorschlägt. Wichtiger ist, dass wir klarmachen, dass das nur einzelbetrieblich und befristet sein kann, denn es geht hier nicht darum, die Anbin­dehaltung zu verbieten, sondern um die ständige Anbindung ohne irgendeine Form von Auslauf oder Weidehaltung. Das halten wir für notwendig. Das ist in diesem Bereich umsetzbar, das ist verhältnismäßig und das ist auch zumutbar.

In diesem Sinne: Das Glas ist ein bisschen voll. Wir werden in zweiter Lesung einigem zustimmen, aber in dritter Lesung unsere Ablehnung signalisieren, weil es noch viele Punkte gibt, die wir verbessern können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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