Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 116

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14.35.13

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich möchte zu Beginn meines Redebeitrages einige Gäste begrüßen, die die Sitzung von der Galerie aus mitverfolgen: einerseits die Schüler und Schülerinnen sowie die Päda­gogen und Pädagoginnen der Klasse 4R und der Klasse 4G des BG/BRG Neunkirchen im Namen unseres Nationalratsabgeordneten Hans Hechtl, andererseits im Namen unserer Abgeordneten Königsberger-Ludwig die Gäste aus Bischofstetten. (Allge­meiner Beifall.)

Meine Damen und Herren, Österreich hat über 8 Millionen Tierschützerinnen und Tierschützer. Kein einziger Österreicher und keine einzige Österreicherin würde von sich sagen, er oder sie ist Tierquäler – alle sagen, sie sind Tierschützer. Und wenn man ein Gesetz macht, hat man eine Prämisse vor sich: Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann – insbesondere bei so vielen.

Lassen Sie mich anführen – in einigen Punktationen ist es heute schon erwähnt wor­den –, was wir mit diesem Tierschutzgesetz umsetzen.

Es gibt zum Beispiel ein Verbot von Hundehalsbändern mit Zugmechanismen, durch die das Atmen für die Hunde erschwert werden könnte, weil es mit sogenannten Würgehalsbändern immer möglich war, die Hunde zu würgen.

Wir haben ein Verbot des Aussetzens gezüchteter Wildtiere, die nicht überlebensfähig sind – eine massive Forderung von Tierschutzorganisationen.

Wir haben ein Verbot des Internethandels für Privatpersonen, weil da sehr, sehr viel Missbrauch mit Hundewelpen und jungen Katzen betrieben wurde.

Wir haben die tierschutzqualifizierten Hundetrainer und die Institutionen, die diese prüfen, nun im Gesetz verankert.

Wir haben mittels des heutigen Abänderungsantrags die Rinderanbindehaltung klarer geregelt.

Wir haben eine neue und sehr gute Definition von Tierheimen, Tierpensionen, Tier­asylen und Gnadenhöfen formuliert, weil es notwendig und wichtig ist, sie per Gesetz richtig zu definieren, sodass es keine Probleme gibt, wenn diese Tiere aufnehmen.

Wir haben eine bessere Definition von Zucht gemacht, indem wir eine Formulierung der Organisation Vier Pfoten und der Tierschutzombudspersonen, die das machen, herangezogen haben – ich gehe nachher noch im Detail darauf ein.

Wir haben eine Streichung der Erlaubnis von Korallenhalsbändern bei Diensthunden vorgenommen.

Wir haben die Zuziehung von Hilfspersonen, die zukünftig für eine Betäubung heran­gezogen werden dürfen, und die Regelung betreffend Art und Nachweis der Sach­kunde in dieses Gesetz aufgenommen.

Wir haben ein Verbot des Färbens und Tätowierens aus kommerziellen oder ästhe­tischen Gründen in dieses Gesetz aufgenommen.

Wir haben den Internethandel mit Tieren grundsätzlich besser geregelt.

Wir haben geregelt, dass es keine Abgabe von Tieren an Jugendliche unter 16 Jahren geben wird.

Wir haben klargestellt, was keine Anbindehaltung von Hunden ist, denn unter diesem Titel wurden zum Beispiel Hundebesitzer angezeigt, wenn sie mit ihrem Hund an der Leine spazieren gegangen sind, weil irgendjemand geglaubt hat, das sei eine Anbin­dehaltung. Auch das wurde jetzt klar geregelt.

 


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