Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 144

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Letzter Punkt, weil in der Diskussion von manchen auch eingebracht worden ist, man könnte eine Tarifanpassung auch über Verordnungen regeln: Davor möchte ich aus Sicht des Parlaments dringend warnen, denn ein Urrecht des Parlamentarismus seit Anbeginn der Parlamente auf unserem Kontinent, angefangen von Westminster bis hierher, war immer die Auseinandersetzung zur Erlangung der Budgethoheit. Daher ist auch die Budgethoheit des österreichischen Nationalrates – das heißt, dass das Parla­ment entscheidet; nicht eine Verordnung, nicht der Ministerrat, sondern das Parlament, der österreichische Nationalrat entscheidet, welche Steuer- und Progressionsstufen es gibt – ein Kernbestandteil unseres Parlamentarismus! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf hier den Verfassungsrechtler Walter Berka zitieren, der gesagt hat, in der Ent­wicklungsgeschichte des Parlamentarismus sei der Budgethoheit der Volksvertretung von Anfang an eine besonders hohe Bedeutung zugekommen. Durch diese aus dem Steuerbewilligungsrecht hervorgegangene Kompetenz könne das Parlament den Staats­haushalt entscheidend mitgestalten und damit Einfluss auf das wichtigste politische Steuerungsinstrument im modernen Staat nehmen. (Zwischenruf des Abg. Hable.) Das sei zu der demokratiepolitischen Diskussion über den Vorschlag, Tarifanpassungen per Verordnung zu regeln, gesagt.

Ich halte es für notwendig, dass wir das Modell umsetzen, dass 80 Prozent des Volu­mens zur Stärkung der Mittelschicht in unserem Land automatisch durch die Abschaf­fung der kalten Progression bei Erreichen der 5-Prozent-Hürde entlastet werden; das halte ich für richtig. Ich halte aber nichts davon, dass man es per Verordnung macht, sondern immer per Gesetz. (Beifall bei der SPÖ.)

15.53


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


15.53.07

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Herren Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin ja eigentlich froh darüber, dass wir das Thema kalte Progression heute hier dringlich diskutieren, weil es um eine ganz wichtige Entlastungsmaßnahme für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geht.

Eingangs sei aber gesagt: Herr Kollege Strolz, ich bin froh darüber, dass ich eine andere Nachbarschaft habe als du! Bei mir steigt Gott sei Dank niemand aus und ein und holt sich Bügeleisen oder Pullover. Es ist dies aus meiner Sicht auch ein etwas schlechter Vergleich, um die kalte Progression erklären zu können.

Was ist diese kalte Progression eigentlich? (Abg. Strolz: ... das erste Mal ver­standen!) – Es ist ein durchaus sperriger Begriff, aber es geht um die jährlichen Lohn- und Gehaltsanpassungen. Man wächst mit diesem zusätzlichen Lohn – ich sage jetzt einmal, bei 2 000 € sind es 30 € Lohnerhöhung oder Gehaltserhöhung (Abg. Kogler: ... Partei der sozialen Kälte!) – in die jeweils nächsthöhere Steuerstufe hinein. Bei 2 000 € ist das die dritte Stufe, dann zahlt man 35 Prozent Lohnsteuer für diese 30 €, und man hat sozusagen keinen Durchschnittssteuersatz. Man müsste auch von diesen 30 € einen Teil steuerfrei haben und einen Teil mit 25 Prozent versteuert bekommen, aber das ist nicht der Fall. Und das ist eigentlich die kalte Progression, weil der Durchschnittssteuersatz für die Lohn- und Gehaltserhöhungen zu hoch ist.

Das habe ich jetzt einmal mit relativ einfachen Worten zu erklären versucht (Zwischenruf des Abg. Steinbichler), und das ist das, was sich natürlich im Laufe der Jahre zusammensammelt und den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern sozusagen weggenommen wird. (Abg. Steinbichler: Wer nimmt es weg?) Das ist ziemlich viel, wenn man das kumuliert sieht, auch bei dementsprechenden Anpassungen im Lohn- und Gehaltsbereich, und das wollen wir abschaffen. (Abg. Strolz: Ihr greift hinein!)

 


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