Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 149

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sich an der Teuerungsrate orientiert. Das bedeutet zwar nominell einen höheren Lohn, aber real nur den Erhalt der Kaufkraft. Ohne also real mehr zu verdienen, rutschen viele Steuerzahler in die nächsthöhere Steuerklasse und zahlen somit mehr Steuern. Unterm Strich bedeutet das weniger Kaufkraft für den Einzelnen und Mehreinnahmen beim Finanzminister. Dies ist eine Enteignung des Steuerzahlers bzw. eine jährliche Steuererhöhung ohne Gesetzesbeschluss.

Diese Ungerechtigkeit muss beendet werden. Die Steuer-Tarifstufen sind daher an die Inflation zu koppeln und automatisch zu valorisieren.

Auch die sogenannte Steuerreform 2015/2016 ändert nichts an der Notwendigkeit, die kalte Progression mit sofortiger Wirkung abzuschaffen. Durch die Steuerreform 2015/2016 werden nämlich den Steuerzahlern seit 1.1.2016 jene Milliarden Euro teil­weise zurückgegeben, die man ihnen seit 2009 durch die kalte Progression bereits weggenommen hat. Im Übrigen führen Lohnerhöhungen im Jahr 2016 sowie in den Folgejahren dazu, dass die kalte Progression bereits wieder zuschlägt und die durch die Steuerreform erzielten Effekte spätestens 2019 wieder weg sind.

Der Bundesminister für Finanzen soll demnach mit sofortiger Wirkung gesetzlich ermächtigt werden, zur Abgeltung der Inflation die Tarifstufen des § 33 Abs. 1 EStG 1988 einmal jährlich im Verordnungsweg zu erhöhen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister wird ersucht, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die kalte Progression abschafft. Dabei sind die Steuer-Tarifstufen des § 33 Abs. 1 EStG 1988 an die Inflation zu koppeln und künftig per Verordnungsweg einmal jährlich zu erhöhen. Die Verordnung ist spätestens bis 30. Juni eines jeden Kalenderjahres im Bundesgesetzblatt kundzumachen und gilt für die jeweiligen Tarifstufen ab 1. Jänner des Folgejahres der Kundmachung.“

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.08.09

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Finanz­minister! Hohes Haus! Herr Kollege Krainer ist gerade nicht da (Ruf bei der SPÖ: Er ist geflüchtet vor dir! – Abg. Kassegger: Ist ja nicht sein Ausschuss!), aber die kalte Progression wirkt in Wirklichkeit seit der Einführung eines progressiven Steuertarifs, und einen progressiven Steuertarif haben wir in Österreich seit Ende des 19. Jahr­hunderts. Ich darf daran erinnern, dass Eugen Böhm von Bawerk jener Finanzminister war, der das progressive Steuersystem in Österreich eingeführt hat. Dieses pro­gres­sive Steuersystem führt natürlich zu Verzerrungen durch Inflationssteigerungen, darauf wurde schon hingewiesen. Diese Verzerrungen waren unter Umständen nicht beab­sichtigt, das ist schon richtig. Das System führt aber auch zu Verzerrungen im Bereich des Transfersystems.

Nachdem ich mir jetzt die Ausführungen von einzelnen Abgeordneten der NEOS angehört habe, bin ich mir nicht sicher, ob es den NEOS nur darum geht, die infla-


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