Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 148

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steuerung, die genauso abgeschafft werden muss wie die kalte Progression. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

Herr Finanzminister, Sie sind nicht für die Zinsen, aber für die Kapitalertragsteuer verantwortlich. Die Kapitalertragsteuer auf Zinsen hat im Jahr 2016 immerhin rund 1,1 Milliarden € betragen.

Österreichs Sparer wurden seit 2010 in Summe um 48 Milliarden € ärmer. Diese gewaltige Summe ergibt sich zum einen aus dem Kaufkraftverlust durch die Inflation, der rund 20 Milliarden € beträgt. Dazu muss man noch die vorenthaltenen Zinsen addieren, die in etwa 28 Milliarden € ausmachen.

Das heißt, Österreichs Sparer werden von dieser Regierung vierfach abgezockt: Wir haben die kalte Progression beim Einkommensteuertarif; wir haben Steuern auf Zin­sen, die es real gar nicht gibt; wir haben einen Kaufkraftverlust durch die Inflation; und letztlich haben wir einen Kaufkraftverlust durch vorenthaltene Zinsen. All das muss ein Ende haben, und daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der kalten Progression

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister wird ersucht, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die kalte Progression abschafft. Dabei sind die Steuer-Tarifstufen des § 33 Abs. 1 EStG 1988 an die Inflation zu kop­peln und künftig per Verordnungsweg einmal jährlich zu erhöhen. Die Verordnung ist spätestens bis 30. Juni eines jeden Kalenderjahres im Bundesgesetzblatt kundzu­machen und gilt für die jeweiligen Tarifstufen ab 1. Jänner des Folgejahres der Kund­machung.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

16.07


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs, Mag. Roman Haider und weiterer Abgeordneter

betreffend Abschaffung der kalten Progression

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stopp der heimlichen Steuer­erhöhung – Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger jetzt“

in der 173. Sitzung des Nationalrates am 31.3.2017

Die bisher fixen Steuer-Tarifstufen im Einkommensteuergesetz (EStG 1988) bringen dem Finanzminister auf Grund der „kalten Progression“ jedes Jahr ein Körberlgeld in Milliardenhöhe. Viele Steuerzahler bekommen nämlich jährlich eine Lohnerhöhung, die


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