Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 209

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Originalprodukts, darüber hinaus werden die notwendigen Preisunterschiede für die weiteren Generika gesetzlich festgelegt. In Summe ergibt sich für das dritte Generikum ein regulatorischer Preisunterschied von 65% gegenüber dem Originalprodukt.

Für die Biosimilars wurden ähnliche Regelungen aufgenommen, wobei sich aufgrund der dafür festgelegten Prozentsätze ein regulatorischer Preisunterschied von insge­samt 52,5% gegenüber dem Originalprodukt ergibt.

Zu Z 6 (§ 351c Abs. 11 bis 13 ASVG):

Durch die vorgeschlagene Neuregelung soll in den Jahren 2017 und 2019 ein Preis­band für wirkstoffgleiche Medikamente festgelegt werden, um nach wie vor bestehende Preisunterschiede zwischen wirkstoffgleichen Arzneispezialitäten zu verringern.

Zu Z 7 und 8 (§§ 420 Abs. 3 und 423 Abs. 1 Z 3 ASVG):

§ 420 Abs. 2 ASVG ist seit dem Zeitpunkt der Neufassung des § 420 ASVG mit dem BGBl. I Nr. 20/1994 und somit auch in der geltenden Fassung in Ziffern unterteilt. Die mit dem BGBl. I Nr. 162/2015 vorgenommene Änderung der Verweise in den §§ 420 Abs. 3 und 423 Abs. 1 Z 3 ASVG bedarf daher einer redaktionellen Berichtigung.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.20.04

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Frau Bundesministerin, ich hätte Ihnen einen besseren Einstand gewünscht, denn dass mit der Trägerrakete hier ein gesamtändernder Abänderungsantrag abgeworfen wurde, der sehr kurzfristig, sehr knapp gekommen ist – eigentlich so knapp, dass man wirklich verzweifeln möchte –, das ist nicht einzusehen.

Das ist eine österreichische Untugend. Entweder man schafft einen Sachzwang, dem man sich dann nicht mehr entziehen kann oder soll, oder – und das zählt nicht zu den österreichischen Tugenden – man diskutiert das ausführlich. Ich hätte mir gewünscht, und zwar nicht in Bezug auf diesen Antrag, sondern auf die Probleme des Gesund­heitswesens, dass wir das ausführlicher und öffentlich diskutieren können, damit die Leute bestimmte Entscheidungen verstehen können.

Ich bringe Ihnen Beispiele dafür. Mit „Wie viel darf die Gesundheit kosten?“ hat die „Zeit“ einen Beitrag übertitelt, in dem es um die Einführung neuer Medikamente gegan­gen ist, in diesem Fall um das neue Hepatitis-C-Medikament Sovaldi.

Einige von Ihnen oder von uns hier wissen schon, was es damit auf sich hat: Eine Pille Sovaldi kostete damals, 2014, 700 € – ich kenne die aktuellen Kosten in Österreich nicht –, und wenn man diese Therapie macht, kostet sie insgesamt 60 000 €.

Sie können sich ausrechnen, wie viele Menschen an dieser Therapie und an anderen wichtigen Therapien teilnehmen können, denn es geht nicht nur um eine Hepatitis-C-Therapie, sondern auch um Krebstherapien, aber auch, um das nächste Beispiel zu nennen, um eine Therapie gegen Makuladegeneration – das war ein wunderbares Beispiel, wie das damals mit dem Medikament Avastin gelaufen ist –, und wann es dann von den 3,5 Milliarden €, die Kollege Spindelberger erwähnt hat, keinen Cent mehr für andere, ganz notwendige Therapien gibt.

Wir haben im Gesundheitswesen Entscheidungen zu treffen, die nicht einfach sind. Ich will da jetzt nicht eine Gruppe – die Pharmaindustrie – besonders vorführen, aber Fak-


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