Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 217

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gebende Diagnostik der Wirtschaftskammer und der Ärztekammer eine umgehende Sanierung der Missstände bei der Versorgung betreffend bildgebende Untersuchun­gen, d.h. Computertomographie(CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT), vorneh­men. Auf dieser Grundlage soll dann ab dem 1. Juli 2017 umgesetzt werden, dass jede Patientin und jeder Patient einen MR-Untersuchungstermin innerhalb von 20 Arbeits­tagen und einen CT-Termin innerhalb von 10 Arbeitstagen angeboten bekommt. Akutfälle sollen darüber hinaus unmittelbar, d.h. unter Verkürzung dieser Zeitspannen jederzeit vorgereiht und damit befundet werden können.“

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Ich komme jetzt zu einem dritten Punkt, der sehr gut in diese ganze Geschichte hinein­passt, die wir heute besprechen. Dieser Antrag, den Sie in diesem Schnell­siede­verfahren eingebracht haben, diese Geschichte über CT- und MRT-Missstände bis heute, hat ja damit zu tun, dass die Krankenkassen offensichtlich zu wenig Geld haben und natürlich auch dafür Sorge tragen müssen, dass das Geld richtig verwendet wird.

Ich möchte hier einen Missstand zur Kenntnis bringen und Ihnen dazu eine Frage stellen: Mir ist immer wieder zu Ohren gekommen, dass in mehreren Bundesländern, Wien, Niederösterreich, Ungerechtigkeiten im Rahmen der medizinischen Versorgung passieren, die keinem heimischen Krankenbeitrags- und Steuerzahler zu erklären sind.

Kurzes Beispiel: In der Zahnmedizin ist es so, dass die Kosten für notwendige Ver­sorgungen, zum Beispiel Klammerzahnkronen, normalerweise unterschiedlich von den Krankenkassen bezahlt werden, im Normalfall aber 50 : 50 – 50 Prozent sind Selbst­behalt, 50 Prozent zahlt die Krankenkasse.

Jetzt wissen wir, dass in diesem System momentan sehr viele Flüchtlinge und Asylanten sind. Die Krankenkasse rät nun den Ärzten, nachdem die Ärzte nachgefragt haben, wie das denn vergütet wird, die sogenannten Nichtversicherten in dem Fall in Krankenkassenambulatorien zu schicken, weil sie dort gratis behandelt werden. Na ja, so weit, so gut, es stellt sich nun aber die Frage, ob die Versicherten, denn im Allge­meinen können dort nur 5 Prozent behandelt werden, ob die restlichen 95 Prozent der Versicherten damit einverstanden wären.

Unser Zugang ist, dass man das ja noch diskutieren könnte, wenn auch Österreicher, die es sich nicht leisten können, in diesen Genuss kommen, aber leider ist das nicht der Fall – das heißt, gratis werden nur Flüchtlinge versorgt. Die Solidargemeinschaft der Beitragszahler zahlt, die anderen nicht. Wenn das stimmt, Frau Bundesminister, handelt es sich um eine doppelte Ungerechtigkeit, weil die armen Staatsbürger, die armen Österreicherinnen und Österreicher gegenüber Asylanten benachteiligt werden, während zugleich die Zahnambulatorien der Kassen gegenüber niedergelassenen Ärzten – das muss auch einmal gesagt werden – wieder einmal bevorzugt werden. Das kann so nicht mehr weitergehen!

Frau Minister, deswegen haben wir Ihnen ja, als Sie Ihr Amt angetreten haben, gesagt, dass wir Ihnen im Vorfeld einmal zutrauen, dass Sie abseits dieses Systems einen frischen Wind hereinlassen werden. Wir hoffen immer noch darauf, weil die Zeit bis dato zu kurz war, aber diese drei Dinge, die wir hier heute vorgelegt bekommen haben und auch besprechen, vermitteln momentan leider ein anderes Bild. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

 


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