Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 216

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die seit vielen Jahren in vielen Novellen verabschiedet wurden, und um ein Gesund­heitssystem, das sich in einem Dreieck zwischen den Sozialversicherungsträgern, dem Bund und den Ländern weiterentwickelt, und es geht da nicht nur schrittweise, sondern mit Siebenmeilenstiefeln einiges weiter. – Vielen herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der SPÖ.)

19.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Dr. Karlsböck ist als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.45.21

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Frau Kollegin Heinisch-Hosek, Herr Kollege Spindelberger (Abg. Heinisch-Hosek: Sie sind Arzt!), es ist die Vorgangsweise! Wir können den Inhalt bis dato gar nicht beurteilen (Abg. Heinisch-Hosek: Wir reden ja auch darüber!), vielleicht ist es gut. Sie sagen jetzt, es ist gut – ich weiß das nicht. Ich habe mich nicht einlesen können. Während der Debatte kommt ein angeblich so wichtiges Dokument auf die Tagesordnung, das ist einfach eine schlechte politische parlamentarische Usance. – Das ist der erste Punkt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Heinisch-Hosek: ... Zeit für die Patienten!)

Der zweiter Punkt – es ist jetzt schon etwas dazu gesagt worden, ich möchte das nur als Schlagwort sagen –: Die Rechtssicherheit in einem Bereich hat auch für die Pharmawirtschaft zu gelten! Den Übergang von einer sogenannten marktwirt­schaft­lichen Situation in ein immer mehr planwirtschaftliches System bei der Medikamen­tenbewirtschaftung soll Ihnen jemand von der ÖVP von der Wirtschaftskammer erklären, wobei jetzt niemand da sitzt, obwohl das Thema so wichtig ist. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Loacker und Dietrich.) Trotzdem muss gesagt werden, dass das ein wirklich bedenklicher Vorgang ist. Das passt aber ins Bild hinein, denn das ist die eine Geschichte, die jetzt passiert ist.

Die zweite Geschichte, die uns auch ein bisschen aufstößt, ist auch ein vermeintlicher Erfolg, so wird es zumindest verkauft, nämlich die Wartezeiten bei MRT und CT. Ja, es ist ein Erfolg, wenn man die Überschrift liest, nur wenn man ein bisschen ins Detail geht, wird man merken, dass es ganz anders ist, als es uns verkauft wird, weil diese ganze Thematik und all die Paragrafen erst mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten werden und uns bis dato niemand sagt, was in der Zwischenzeit passieren wird. (Beifall des Abg. Franz.) Vielleicht wird sich die Wartezeit abbauen, vielleicht auch nicht. Wir müssen keine Argumente austauschen, warum die Wartezeiten in diesem Bereich so katastrophal sind, nicht nur in der akuten Versorgung, sondern auch in der Nachsorge und vieles mehr. Also bis dato gibt es da keinen Erfolg, der Erfolg wird sich vielleicht ab 1. Jänner 2018 einstellen.

In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Computertomografie(CT)- oder Magnetresonanztomografie(MRT)-Unter­suchun­gen für Sozialversicherte

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, entsprechende aufsichtsrechtliche, finanzielle und weitere legistische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem ASVG einzuleiten, um ab dem 1. Juli 2017 dafür Sorge zu tragen, dass die österreichischen Sozialversicherungsträger gemeinsam mit dem Fachausschuss Bild-


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